- Trotz Bestätigung der Organstreitverfahren durch den Verfassungsgerichtshof Berlin bei Marc Vallendar hat das Senat im Hinblick auf seine Schriftfrage nicht vollständig auf seine Fragen eingegangen, wie die AfD-Fraktion mitteilte. Insbesondere bezüglich eines Messerangriffs in Berlin im Jahr 2023.
- Das Berliner Abgeordnetenhaus findet die Antwort des Senats auf Vallendars Schriftfrage unannehmbar, da sie laut der AfD-Fraktion die Parlamentsrechte des Antragstellers unter Artikel 45 Absatz 1 der Berliner Verfassung verletzt.
- Bemerkenswert ist, dass die CDU selbst vor dem Neujahrstag 2022 nach den Namen der Verdächtigen gefragt hat, nach Angriffen auf Polizei und Feuerwehr. Das Senatsverhalten, das die Einzelrechte gegenüber Transparenz bevorzugt, stellt diesen Vorgang in Frage.
Antrag an das Verfassungsgericht - AfD-Abgeordneter will Antworten des Senats gesetzlich erzwingen
(1) Trotz Bestätigung der Organstreitverfahren durch den Verfassungsgerichtshof Berlin hat der Senat bei den Fragen von Marc Vallendar, insbesondere hinsichtlich eines Messerangriffs in Berlin im Jahr 2023, nicht vollständig eingegangen, wie die AfD-Fraktion mitteilte.
(2) Das Berliner Abgeordnetenhaus findet die Antwort des Senats auf Vallendars Schriftfrage unannehmbar, da es laut der AfD-Fraktion die Parlamentsrechte des Antragstellers unter Artikel 45 Absatz 1 der Berliner Verfassung verletzt hat.
(3) Bemerkenswert ist, dass die CDU selbst vor Neujahr 2022 nach den Namen der Verdächtigen gefragt hat, nach Angriffen auf Polizei und Feuerwehr. Das Senatsverhalten, das die Einzelrechte gegenüber Transparenz bevorzugt, stellt diesen Vorgang in Frage.
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