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Acht Jahre für eine tödliche Stichatteste gegen eine Ex-Freundin verlangt

Ein junger Mann verletzt tödlich seine 17-jährige Ex-Freundin mit einem Messerstich. Auf dem Weg ins Krankenhaus verursacht er einen Unfall. Jetzt fordert die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe.

Das Ende des Taschenstichs tödlicher Art in Kiel naht. (Abbildung aus der Archiv drawings)
Das Ende des Taschenstichs tödlicher Art in Kiel naht. (Abbildung aus der Archiv drawings)

Prozesse - Acht Jahre für eine tödliche Stichatteste gegen eine Ex-Freundin verlangt

Für den Tod einer 17-jährigen, die mit einem Messer gestochen wurde, in Kiel, fordert das Staatsanwaltschaft acht Jahre Jugendhaft für den beschuldigten Ex-Freund. In seinem Antrag am Montag forderte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Totschlags in Verbindung mit Entführung mit Todesfolge, Fahren ohne Führerschein, sowie gefährlicher Körperverletzung und Drohungen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Mitbeschuldigte hat sich dem Antrag angeschlossen.

Seit Mai muss der 20-jährige vor dem Landgericht in Schleswig-Holstein für den Tod der jungen Frau im Oktober 2023 verantworten. Allerdings geht die Verteidigung davon aus, dass der Beschuldigte kein Absichtskonzept gehabt hat. Sie haben keinen spezifischen Gegentheil eingereicht.

Die Ereignisse im Oktober 2023

Während des ersten Verhandlungstages zeigte das Landgericht einen Videoaufnahme des Vernehmungs im Untersuchungsgefängnis nach dem Verbrechen. Der Mann gab zu, seine Freundin mit einem Messer getötet zu haben. "Ich wollte ihr nichts zufügen, niemals", sagte er im Videoaufnahme. "Ich habe es nicht gewollt, was passiert ist, aber ich bin hierfür." Aussagen der Staatsanwaltschaft vorher weisen darauf hin, dass der Mann bereits vorher wegen Straftaten auf die Aufmerksamkeit der Behörden gekommen war.

In der ausführlichen Vernehmung beschrieb der Beschuldigte die Reihenfolge der Ereignisse. Die 17-Jährige hatte eine nahe Beziehung mit einem alten Bekannten gepflegt, was ihn verletzt hatte. Die 17-Jährige und er hatten sich also entschlossen, eine Pause in ihrer Beziehung einzulegen. Am Tag des Vorfalls hatten sie sich an der Hauptbahnhof getroffen. Sie hatten mit dem Wagen eines Bekannten zur Wohnung seiner Mutter gefahren, um zu sprechen. Es war jedoch zu Streit gekommen. Der 20-Jährige gestand, auf beide, seine Ex-Freundin und den alten Freund, mit einem Schockpistolen geschossen zu haben, in der Wohnung.

Unfall im Stadtzentrum

Die Lage verschob sich dann auf die Straße, wo der vierte Mann im Wagen wartete, der Beschuldigte sagte. Er hatte dem Mann die Fahrschlüssel entwendet und die 17-Jährige allein mit ihm im Wagen fahren lassen, um ihr friedlich etwas anderes anzubieten. Während des Fahrts, hielt er ein Messer in der Hand. Als seine Freundin weiter weinten wollte, wollte er sie schlagen. "Ich wollte sie schlagen, um sie aufzustellen. Ich stich sie mit dem Messer, was ich nicht wollte", stotterte und tränend der Beschuldigte. Als er bemerkte, dass seine Freundin schwer verletzt war, wollte er sie ins Krankenhaus bringen, um ihr das Leben zu retten.

Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit und unverantwortlicher Weise durch das Stadtzentrum und prallte mit einem anderen Auto an einer Ampel against Liegestoß. Die Notrufdienste versuchten, die 17-Jährige wiederzubeleben, aber sie starb später im Krankenhaus. Das Messerstich hatte ihr Herz durchatmet. Die Insassen des zweiten Autos wurden verletzt, wie auch der Beschuldigte.

Das Urteil in diesem Verfahren wird am Montag (13:00) ausgesprochen.

  1. Der Verteidiger argumentiert, dass die Handlungen von den 'Schneidkanten' der Emotionen angetrieben wurden, statt der Absicht, 'Körperverletzungen' zu verursachen.
  2. Die 'Staatsanwaltschaft' in Schleswig-Holstein hat den Beschuldigten längere Zeit wegen 'Kriminalität' beobachtet.
  3. Die Freundin des Beschuldigten hatte jüngst eine Freundschaft mit einem alten Bekannten wieder aufgenommen, was Spannungen in ihrer Beziehung verursacht hatte.
  4. Der 'Automatische' Schockpistole, die während des Vorfalls verwendet wurde, war die Waffe der Wahl aufgrund ihrer Fähigkeit, gefährliche Körperverletzungen ohne physische Spuren zu verursachen.
  5. Das Jugendstrafrecht entscheidet über das Schicksal des Beschuldigten, berücksichtigend das Alter beider Beteiligten an der 'Entführung'-Vorfall.
  6. Das Verfahren, betreffend 'Totschlag in Verbindung mit Entführung' und 'Fahren ohne Führerschein', hat in 'Kiel' und darüber hinaus große Aufmerksamkeit erregt, das Licht auf 'Tod' geworfen hat, aufgrund der jungen Alters der Opfer.

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