Das Gesetz zum Wegfall des pauschalen 1000-Meter-Mindestabstands von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen in Nordrhein-Westfalen muss im Landtag eine ungeplante weitere Hürde nehmen. Die AfD-Fraktion setzte am Mittwoch eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen durch. In der Regel werden Gesetze im NRW-Landtag in zwei Lesungen verabschiedet.
Nach einer Änderung der Tagesordnungen wurde die zweite Lesung kurzfristig von Donnerstag auf den heutigen Mittwoch verlegt. Endgültig verabschiedet werden soll die Änderung des Baugesetzbuches per dritter Lesung auf Antrag von CDU und Grünen dann am Freitag.
Mit der Abschaffung des pauschalen 1000-Meter-Abstands bei Windrädern soll ein jahrelanges Streitthema beim Ausbau der Windkraft in NRW aus dem Weg geräumt werden. Die bisherige Mindestabstandsregel zwischen Windanlagen und Wohngebieten behindert nach Ansicht von Umweltverbänden den Ausbau der Windenergie. Laut schwarz-grünem Koalitionsvertrag sollen in dieser Legislaturperiode in NRW mindestens 1000 zusätzliche Windkraftanlagen errichtet werden.