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Abschließendes Urteil zum Besitz missbräuchlicher Bilder.

Ein Lehrer, der wegen des Besitzes von Missbrauchsfotos und der heimlichen Aufnahme zweier Kolleginnen auf der Toilette verurteilt worden war, wird keine Berufung gegen das Urteil einlegen. Das Landgericht Aschaffenburg hat diese Entscheidung bestätigt.

Das Gerichtsgebäude in Aschaffenburg, in dem sich das Landgericht befindet.
Das Gerichtsgebäude in Aschaffenburg, in dem sich das Landgericht befindet.

Das Landgericht Aschaffenburg entscheidet über einen Rechtsstreit. - Abschließendes Urteil zum Besitz missbräuchlicher Bilder.

Ein 60-jähriger Mann aus Aschaffenburg erhielt im Februar im Landgericht eine Strafe von 13 Monaten auf Bewährung und eine Pflicht zur sexuellen Therapie. Das Gericht kam zu dieser Entscheidung, nachdem sein Anwalt seine Schuld gestanden hatte.

Nach Angaben des Staatsanwalts hatte der Beschuldigte zwischen Dezember 2018 und Januar 2020 eine versteckte Kamera in den Mitarbeitertoiletten seiner Schule installiert. Er filmte zwei weibliche Mitarbeiter während ihrer Besuche. Zudem fanden die Ermittler eine kleine Sammlung von Kinderpornografie, die unter anderem ein Schüler zeigte, der nach Sportunterricht entkleidete und von der Hüfte aufwärts nackt war. In den Aufnahmen fanden sich keine Bilder sexueller Gewalt.

Das Verfahren kam durch einen Hinweis von einem Online-Service in Amerika an die Zentrale Cyberkriminalität Bayern zur Kenntnis.

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