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Abgabefrist für neue Grundsteuererklärungen

Grundsteuer-Erklärungen
Doppelhäuser einer Neubausiedlung (Luftaufnahme aus Zeppelin.

Grundstückseigentümer haben jetzt nur noch wenige Stunden Zeit: Die Abgabefrist für die neue Grundsteuererklärung ist um Mitternacht. Die ursprünglich auf Ende Oktober 2022 angesetzte Abgabefrist wurde bundesweit bis einschließlich 31. Januar verlängert. Diesmal keine weiteren Verlängerungen – die Frist endet morgen Abend.

Kurz vor Schluss fehlten noch Daten für rund ein Drittel der Immobilienbesitzer in Bayern. Bis einschließlich Sonntag wurden bayernweit mehr als 4,2 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Wie das Finanzministerium am Montag mitteilte, entspricht dies etwa 66 % der Gesamtzahl der Anmeldungen.

Wer die Frist versäumt, dem drohen Sanktionen – aber nicht sofort. „Wenn Bürger keine Grundsteuererklärung abgeben – wie bei allen anderen Steuerarten – kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht, etwa Säumniszuschläge oder Schlussvoranschläge“, erklärte kürzlich ein Sprecher des Finanzministeriums. Allerdings werde das Finanzressort berücksichtigen, dass es sich bei der Grundsteuer um ein “neues Gesetz” handele. „Deshalb werden Eigentümer in einem ersten Schritt an ihre Zahlungspflicht erinnert. Wir empfehlen aber grundsätzlich dringend, die Grundsteuererklärung schnellstmöglich abzugeben, um belastende Maßnahmen in Zukunft zu vermeiden“, betonte der Sprecher.

Ab 2025 wird die Grundsteuer für mehr als sechs Millionen Wirtschaftseinheiten in Bayern auf Basis der Neuveranlagung berechnet. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage Deutschlands verfassungswidrig war.

In Bayern orientierte sich die Neuberechnung an einem eigenen Modell, weil das föderale Modell der Regierung “zu bürokratisch” sei. In Verhandlungen zwischen Bund und Ländern haben die Freistaaten nach einem Streit mit der Bundesregierung die Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Beim Bundesmodell werden die Grundstückswerte anhand von Angaben wie Baujahr und Bodenrichtwerten ermittelt, während Bayern ein rein regionales Modell betreibt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer gehen auch in Zukunft an die Kommunen.

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