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Abfahrendes Verfahren für Seilabseilung von Autobahnbrücke

Vier Personen werden wegen Abseilen von einer Brücke über eine Autobahn strafeEmpfangen. Der Berufungsverfahren wird verzögert.

Vier Angeklagte wurden durch das Amtsgericht Schleswig zur Buchprüfung Strafen verurteilt für das...
Vier Angeklagte wurden durch das Amtsgericht Schleswig zur Buchprüfung Strafen verurteilt für das Abseilaktionsverhalten und haben jetzt Berufung eingelegt - dies wird jetzt verhandelt.

Prozesse - Abfahrendes Verfahren für Seilabseilung von Autobahnbrücke

Vier Klima Aktivisten mussten seit Donnerstag in einem Berufungsverhandlung wegen eines Seilabstiegs von einer Autobahnbrücke über die A7 in November 2020 für ihre Tätigkeit rechtfertigen. Drei Frauen und ein Mann wurden am 5. Januar 2023 durch das Amtsgericht Schleswig mit einer Geldstrafe in der Höhe von 60 Tagenlohn pro Person, also 20 Euro, wegen Beeinflussung verurteilt. Sie legten Berufung gegen das Urteil ein, das jetzt verhandelt wird. Das Verfahren kam zustande, weil die Angeklagten die ausgesprochenen ausgesetzten Strafen ablehnten.

Für den aktuellen Verhandlungstermin sind insgesamt fünf Sitzungstage angesagt, bis Mitte September. Der erste Tag des Verfahrens wurde nahezu halbstündig verzögert. Rund eine Dutzend Zuschauer standen nicht auf, als die Richter in den Saal kamen, und mussten deshalb vertreten werden. Mehrheitlich weigerten sie sich freiwillig und mussten von Gerichtsbeamten aus dem Saal gewaltsam entfernt werden.

Haftbefehl für einen Angeklagten

Die Angeklagten stellten daraufhin mehrere Anträge, unter anderem auf Ein- und Auskünfte, Beschlagnahmte Gegenstände und geschlechtsneutrale Sprache im Gerichtssaal. Gegen eine der Angeklagten wurde ein Haftbefehl von einer Woche ausgestellt, weil sie beim Einzug in den Saal nicht aufgestanden war, murmelte und trotzdem weitergesprochen hatte, wie der Vorsitzende Richter berichtete. Sie wurde aus dem Gerichtssaal kurz darauf wegen Fortsetzung der Störung entfernt.

Autobahn geschlossen für Aktion mehrere Stunden

Die Aktivisten sollen am Morgen des 27. November 2020, um 8:15 Uhr, in der Amtsgerichts-Hallenanlage eine Aktion durchgeführt haben, bei der drei der Angeklagten von der Husbybrücke über die A7 bei Schleswig abseilten. Die A7 war stark frequentiert. Es gab keinen Geschwindigkeitsbegrenzung an dieser Stelle.

Sie wollten aufmerksamkeit auf ihre für notwendig erachteten Verkehrswende bringen. Viele Fahrer bremsen und helfen. Die Autobahn musste in beide Richtungen für etwa drei Stunden wegen der Aktion gesperrt werden, "was die Angeklagten von vornherein gewünscht hatten." Die Sperrung war "unerlässlich für die Sicherheit aller."

  1. Das Landgericht Flensburg, das sich im Bundesland Schleswig-Holstein befindet, ist der Austragungsort des laufenden Berufungsverfahrens.
  2. Die Klima Aktivisten, während ihres Job-Interviews mit dem Gericht, äußerten ihre Ablehnung der anfänglichen ausgesetzten Strafen für ihre Autobahnbrückenaktion.
  3. Die mit ihrer Tat verbundene Kriminalität führte zu einer Haftbefehlsausstellung für eine der Angeklagten, einer Frau, während des Gerichtsverfahrens.
  4. Trotz verursachter Verkehrsbehinderungen durch ihre Aktion auf der A7-Autobahnbrücke in Schleswig berichteten lokale Frauen, sie hätten die Aktivisten unterstützt und geholfen.
  5. Die Berufungsverfahren der Klima Aktivisten, einschließlich der Berücksichtigung geschlechtsneutraler Sprache im Gerichtssaal, sind erwartet, bis Mitte September im Landgericht Flensburg fortzuführen.
  6. Die Sperrung der stark frequentierten Autobahn bei Schleswig für mehrere Stunden wegen der Aktion der Aktivisten unterstrich die Bedeutung, ihre in Verkehr und Klima bezogene Bedenken anzusprechen.

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