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Ab Mittwoch gilt in Nordrhein-Westfalen keine Maskenpflicht mehr für Nahverkehrsfahrzeuge

Maskenpflicht
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin.

In Nordrhein-Westfalen gilt ab Mittwoch keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Nahverkehr. Außerdem entfällt die fünftägige Quarantänepflicht für Corona-Infizierte. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat vor wenigen Tagen bekannt gegeben, dass diese Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. Februar 2023 enden. Es verweist auf die weitere Entspannung der Infektionslage und die hohe Impfarbeit. Wenn Sie sich unbedingt schützen möchten, können Sie in Bussen und Bahnen freiwillig eine Maske tragen.

Ab dem 1. Februar gelten laut NRW-Gesundheitsministerium die Grundsätze der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. „Wer krank ist, bleibt zu Hause“, forderte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) immer wieder. Im öffentlichen Nahverkehr wird die Maskenpflicht erst einen Tag später, am 2. Februar 2023, aufgehoben. Rund drei Jahre nach Beginn der Pandemie befindet sich das bevölkerungsreichste Bundesland mit Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen weitgehend im Normalzustand.

Ende April 2020 hat NRW eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Das Bedecken von Mund und Nase kann das Risiko verringern, sich selbst oder andere mit dem Coronavirus zu infizieren. Als Schutzmaßnahmen waren neben OP-Masken zunächst auch selbstgemachte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher erlaubt. Ende Januar 2021 wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen verschärft: Es wurden medizinische Masken wie OP-Masken oder FFP2-Masken vorgeschrieben.

Einige besonders gefährdete Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen in NRW haben jedoch noch einige Corona-Schutzmaßnahmen, die größtenteils auf Bundesrecht beruhen.

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