Nordrhein-Westfalen wird dem Bundestag ab Montag einen Beschluss zur Bezuschussung der Heizkosten für Wohngeldempfänger vorlegen. Das teilte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Freitag in Düsseldorf mit.
„Die neuen Heizkostenzuschüsse sind nach Personenzahl gestaffelt und für Familien, bei denen im vierten Quartal 2022 eine Person Anspruch auf Wohngeld hat, beträgt der Zuschuss in der Regel 415 Euro, bei zwei Personen Personen 540 Euro, je weitere 100 Euro pro Person“, erklärte die Ministerin. Auszahlungen erfolgen automatisch. “Wohngeldempfänger müssen nichts tun.”
Nordrhein-Westfalen könne insgesamt rund 97 Millionen Euro zahlen, sagte Scharrenbach. „Durch den zusätzlichen Heizkostenzuschuss entlastet das Land gezielt einkommensschwache Familien, die vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben.“ Inkrafttreten. „Dadurch bekommen mehr Menschen Anspruch auf die staatliche Wohnkostenförderung.“
NRW hat im August vergangenen Jahres erstmals einen Heizkostenzuschuss gezahlt: Im Grunde beträgt eine Ein-Personen-Familie Wohngeld in Höhe von 270 Euro, zwei Personen 350 Euro, jede weitere Person 70 Euro.