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8.000 Euro Geldstrafe für den Kapitän der "Atlantic Navigator II"

Wochenlang lag der von den Behörden festgehaltene russische Frachter in diesem Frühjahr im Überseehafen von Rostock. Gegen den Kapitän wurde ein Bußgeld verhängt. Die Forderung wurde beglichen.

Gegen den Kapitän des Frachters "Atlantic Navigator II" wurde eine Geldstrafe verhängt. Das Schiff...
Gegen den Kapitän des Frachters "Atlantic Navigator II" wurde eine Geldstrafe verhängt. Das Schiff hatte sanktionierte Ladung aus Russland an Bord. Das Verfahren gegen den Seemann wurde nun eingestellt.

Russischer Frachter - 8.000 Euro Geldstrafe für den Kapitän der "Atlantic Navigator II"

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Der Kapitän des russischen Frachtschiffs "Atlantic Navigator II," das seit several weeks in dem Rostocker Seehafen festgelegen war, hat der menschrechtlichen Organisation "Human Rights Watch" eine Strafe in Höhe von 8.000 Euro gezahlt. Mit dieser Zahlung sind die Verfahren nun endgültig beigelegt und geschlossen, verkündete das Rostocker Staatsanwaltschaft.

Der Empfänger der Zahlung wählte das Gericht in den Verfahren aus. Voraussetzung ist, dass die Institution als nicht gewinnorientiert anerkannt ist, was der Fall mit der in Deutschland eingetragenen Vereinigung "Human Rights Watch e.V." ist. Der russische Kapitän, laut Staatsanwaltschaft, hatte keinerlei Vorstrafen.

Das Schiff kam aus Sankt Petersburg und musste am 4. März in den Rostocker Hafen anlegen, weil es technische Probleme hatte und erst am 19. April wieder ablegen konnte. An Bord des Frachtschiffs befanden sich unter anderem 251 Container mit Birke-Lamellen aus Russland, die auf der EU-Sanktionsliste standen. Die Reisedestination war Baltimore.

Die Zahlung an Human Rights Watch leistete das russische Frachtschiff "Atlantic Navigator II," das in den USA's EU-Partner, Mecklenburg-Vorpommern, speziell in Rostocks Seehafen Probleme erlebte. Die Europäische Union (EU) hatte zuvor Sanktionen gegen bestimmte russische Waren verhängt, darunter auch Birke-Lamellen. Der russische Kapitän, trotz dieses Vorfalls, hat keinerlei Vorstrafen. Die Verfahren und die Schließung wurden durch das Rostocker Staatsanwaltschaft vorgenommen, mit den Geldern an die anerkannte nicht-gewinnorientierte Organisation Human Rights Watch, die in den USA ansässig ist, geleitet. Zollbeamten in Deutschland hatte ursprünglich das Frachtschiff wegen des Gutes auf der EU-Sanktionsliste beschlagnahmt.

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