Im vergangenen Jahr sind beim Landtag von Sachsen-Anhalt 65 weitere Lobbygruppen registriert worden. Nach Angaben des Parlaments sind aktuell insgesamt 386 Gruppen gemeldet. Darunter sind beispielsweise Agrarverbände, Automobilclubs, Krankenhäuser, Krankenkassen, Wirtschaftsverbände, Bürgerinitiativen und andere Organisationen.
Durch die Registrierung werde den Eingetragenen die Möglichkeit eingeräumt, «ihre Institution und ihre Tätigkeitsfelder gegenüber den politischen Akteuren, aber auch gegenüber der breiten Öffentlichkeit darzustellen», sagte eine Sprecherin. Außerdem ginge es darum, dass Zustandekommen demokratischer Entscheidungen in der öffentlichen Wahrnehmung transparenter mitzugestalten. «Über die Parlamentsdokumentation kann sich jedermann informieren, welche Interessenvertretung in der Ausschussberatung im Rahmen einer Anhörung ihre Ansicht dargelegt hat.»
Die Eintragung in die Liste ist kostenfrei, einen Rechtsanspruch auf Anhörung gibt es nicht. Zum 1. Januar 2015 war die Änderung der Geschäftsordnung in Kraft getreten. Darin heißt es: «Die Anhörung von anderen Organisationen, die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten, ist nur zulässig, wenn sich diese in die öffentliche Liste der Interessenvertretung (Lobbyregister) eingetragen haben.»