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51.000 Euro Verlust bei Liebesbetrug: Endgültiges Urteil

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Ein vom Landgericht Pasewalk (Vorpommern-Greifswald) verurteilter Liebesbetrüger hat keine mildere Strafe erhalten. Das Oberlandesgericht Rostock bestätigte die Strafe des 34-Jährigen von sieben Monaten Haft, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag sagte. Dementsprechend ist dieses Urteil endgültig. Der hochinstanzliche Richter änderte lediglich den Schuldspruch: Den Verurteilten wurde keine Geldwäsche, sondern Beihilfe zum Betrug vorgeworfen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Das Landgericht Pasewalk hat im März 2022 das Urteil gegen den Mann aus Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) gefällt, obwohl er während des Prozesses geschwiegen hat. Er hat Berufung eingelegt. Laut Richter Gerald Fleckenstein gehörte der 34-Jährige einem internationalen Ring an, der durch sogenannte Liebesbetrügereien Geld von Frauen gestohlen hatte. „Leider konnte der Mann hinter den Kulissen nicht gefasst werden“, sagte der Richter.

Pasewalk hörte den Fall einer 65-jährigen Frau, die rund 51.000 Euro verlor. 2018 kontaktierte Anklamer über Social Media einen Kunsthändler aus Nordamerika. Er macht ihr Komplimente und will sie besuchen, bittet dann aber wegen eines Problems um Geld. Bis zum Frühjahr 2019 überwies die Frau das Geld auf mehrere Konten, von denen eines dem Häftling gehörte. Angehörige der Frau meldeten später den Vorfall. Gerichtliche Bewährung für zwei Jahre.

Ein Komplize, der in Anklam Geld von Frauen erbeutete, wurde in München wegen acht solcher Fälle zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

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