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4000 Menschen demonstrieren gegen Neujahrsempfang der AfD

Proteste am Rathaus Münster
Teilnehmer vom AfD-Neujahrsempfang werden von Demonstranten mit Taschenlampen angeleuchtet.

Mehrere Tausend Menschen haben am Freitagabend in Münster gegen die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestufte AfD demonstriert. Der Bezirksverband Münster der Partei hatte zum Neujahrsempfang in das Historische Rathaus der Stadt eingeladen. Auf der Rednerliste stand neben weiteren Gästen auch der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird. Ein großes Polizeiaufgebot in Münsters Innenstadt trennte die Demonstranten und die Teilnehmer des Empfangs im Rathaus. Nach einer vorläufigen Schätzung der Polizei hatten sich rund 4000 Menschen versammelt.

Die Kaufleute am Prinzipalmarkt und die Kirche schlossen sich dem Protest unter dem Motto «Keinen Meter den Nazis» an. Sowohl an der Lambertikirche als auch den Fassaden der Geschäfte in der Haupteinkaufsstraße hingen lange Europafahnen. Seit dem Mittag gab es auf einer Bühne ein Kulturprogramm. Auf der Bühne stand unter anderen die deutsche Punkband Donots.

Da das Rathaus auch von anderen Parteien für vergleichbare Veranstaltungen genutzt wird, kann die Stadt der AfD den Zugang nicht verwehren. Im Februar 2017 hatten die Kaufleute während des Empfangs der AfD die Beleuchtung an ihren Geschäften ausgeschaltet. 8000 Menschen demonstrierten damals gegen den Auftritt der Partei. Die Stadt hatte ebenfalls reagiert und das Licht außen am Historischen Rathaus nicht eingeschaltet. Die Begründung: Die Stadt wolle ein einheitliches Bild abgeben.

Damit war Münster aber zu weit gegangen. Das Verwaltungsgericht Münster gab einer Klage der AfD statt. Die Stadt habe mit diesem Schritt gegen das strikte Neutralitätsgebot des Staates gegenüber den Parteien verstoßen. Dabei sei es egal, ob Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) selbst oder ein ihm untergeordneter Dezernent die Entscheidung getroffen habe. Entscheidend sei, was die Öffentlichkeit als Zeichen nach außen wahrgenommen habe, betonte das Gericht 2019 in der Entscheidung.

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