Nicht gemeldete Arbeit - 25 Prozesse im Zusammenhang mit Zollkontrollen in Hotels und Restaurants
In einer koordinierten Aktion entdeckten Zollbeamte in Saarland und Rheinland-Pfalz vermutete Hinweise auf illegale Aktivitäten in Hotels und Restaurants während einer jüngsten Kontrolle. Gemäß einer Mitteilung des Hauptzollamts in Saarbrücken am Dienstag wurden 63 Bußgeldverfahren wegen Verdachts auf Beschäftigung unbefugter ausländischer Arbeitskräfte oder illegal wohnender Mitarbeiter über das Wochenende eingeleitet. Insgesamt wurden 91 Mitarbeiter befragt, darunter in Saarbrücken, Kaiserslautern und Landau. Die Kontrollen waren Teil eines größeren bundesweiten Anti-Schwarzmarkt-Projekts.
Von den 63 mutmaßlichen Verstößen wurden mögliche Unregelmäßigkeiten entdeckt, wie ausgebliebene Sozialversicherungsabgaben und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Das Zollamt wird nun diese Verstöße untersuchen und die Angaben der Mitarbeiter gegen die Unternehmensbuchhaltungen vergleichen. Die Gesamtzahl der betroffenen Einrichtungen wurde nicht bekanntgegeben.
Das Ziel dieser Aktion war es, illegale Beschäftigung, Selbstbeschäftigung und Betrug aufzudecken, während gleichzeitig die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und der Sozialversicherungsverpflichtungen sichergestellt wurde.
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