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21-Jähriger rast über die A63: vermutlich unter Lachgaseinfluss

Er soll mit Geschwindigkeiten von bis zu 200 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein - mit gefährlichen Fahrmanövern. Der junge Fahrer wird von der Polizei angehalten. Er hat einen Luftballon zwischen seinen Beinen.

Ein Polizeistreifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.
Ein Polizeistreifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.

Polizei - 21-Jähriger rast über die A63: vermutlich unter Lachgaseinfluss

Junger Fahrer wurde vermutlich unter dem Einfluss des Lachgas auf A63 in der Nähe von Mainz berichtet, angeblich mit bis zu 200 Stunden Fahrleistung gefahren. Der 21-jährige Fahrer wurde von anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund seiner unvorsichtigen Fahrweise, Überholmanöver von rechts und hohen Geschwindigkeiten, gemeldet, wie aus Polizeiberichten am Freitag bekannt wurde.

Die Polizei stoppte den Wagen in Nieder-Olm am Donnerstagmorgen. Sie fassten den Fahrer mit einer Ballon zwischen den Beinen, aus dem das Drogenmittel normalerweise eingeatmet wird. Zudem fanden die Beamten 13 leere Lachgasflaschen im Fahrzeug. Eine unverschlossene Lachgasflasche wurde auch zwischen Fahrer- und Beifahrersitz gefunden.

Zusätzlich fuhr der Mann ohne gültige Fahrerlaubnis. Er durfte danach nicht mehr fahren; ein Blutabnahme wurde von ihm genommen. Die Polizei ermittelt wegen Fahrens unter Einfluss stofflicher Rauschmittel.

Lachgas, oder Stickstoffdioxid (N2O), hat in den letzten Jahren aufgrund seiner Beliebtheit als Partydroge zunehmend aufgekommen. Verbraucher atmen das euphorisierende Substanz durch Ballons ein. In Deutschland ist Lachgas bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz gefallen.

Polizeibekundigung

Der ungewöhnliche Verhalten des jungen Fahrers auf der A63 wurde auf die Verwendung von Stickstoffdioxid zurückgeführt, wie aus dem zwischen seinen Beinen gefundenen Ballon und den 13 leeren Flaschen im Fahrzeug hervorgeht. Dieses Vorfall führte zu Anklagen wegen Fahrens unter Einfluss stofflicher Rauschmittel in Rheinland-Pfalz, wo Mainz liegt. Die Polizei in dieser Region hat sich mit einer Steigerung des Einsatzes von Stickstoffdioxid als Partydroge auseinanderzusetzen, obwohl es in Deutschland nicht als Betäubungsmittel klassifiziert ist.

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