Mindestens 188 Tiere wurden in Selm bei Dortmund von drei Männern rituell geschlachtet – und Experten gehen davon aus, dass die Tiere einen qualvollen Tod gestorben sein müssen. Am Freitag verurteilte das Gericht den 54-jährigen Hauptangeklagten wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetze zu drei Jahren Haft. Die beiden Söhne des Mannes erhielten Bewährungsstrafen. Der Vorsitzende Richter Ulrich Orler sagte in der Urteilsbegründung, es handele sich um einen „äußerst bedenklichen Fall“. Tierschützer nutzten verdeckte Aufnahmen, um den Fall an die Öffentlichkeit zu bringen.
Der 54-Jährige gab bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Lünen zu, dass er die Tiere getötet habe, indem er ihnen ohne Betäubung den Hals aufgeschlitzt habe. Die rituellen Regeln ihres Blutvergießens. Er wusste schon lange von diesem rituellen Tötungsdelikt in Türkiye.
Schockierendes Video von Tierschützerin
Der im Tierschützervideo zu sehende Prozess bringt alle Prozessbeteiligten immer wieder an ihre Grenzen. Im Urteil hieß es, die 700 Kilogramm schwere Kuh sei bei vollem Bewusstsein an einem Bein von der Decke gehängt worden und habe mehrere Minuten darauf gekämpft, bevor sie langsam aus einer Schnittwunde am Hals blutete. Schafe wurden „wie Säcke auf einen Haufen geworfen“ und starben, nachdem man ihnen den Hals aufgeschlitzt hatte. Richter Earle: „Das Tier hat schwer gelitten und es war absolut schrecklich.“
Offizielle Veterinärexperten betonten bei der Verhandlung, dass Selmes Video das schlimmste Tier zeigte, das sie je gesehen hatten. Missbräuchliches Verhalten. Das Tier litt dreieinhalb Minuten lang, nachdem ihm der Hals abgetrennt worden war. Beispielsweise soll das Fleisch dieser Tiere damals in Geschäften in Dortmund verkauft worden sein. Wie das Gericht feststellte, handelte es sich um ein lukratives Geschäft.
Das Schlachten hat rituelle Gründe
Das Schlachten ist eine uralte östliche Form des Schlachtens, die rituelle Gründe hat: Im Islam und im Judentum gibt es Regeln, nach denen Tiere möglichst vollständig geschlachtet werden sollen – Aderlass. Denn den Gläubigen ist es verboten, Blut zu trinken.
In Deutschland ist es jedoch verboten, Tiere ohne Betäubung zu schlachten. Allerdings sei ein Mittelweg gefunden worden, erklärte das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium. Muslimische Religionsgemeinschaften können am Opferfest (Qurban Bayram) Rinder und Schafe entsprechend den religiösen Vorgaben schlachten, allerdings ist hierfür eine Betäubung erforderlich und sie unterliegen einer behördlichen Überwachung.
Heimlich installierte Kameras
Auf dem Schlachthof in Selm sagten die Mitarbeiter der Überwachungsabteilung, dass sie schon seit längerem ein seltsames Gefühl hätten. Sie berichteten jedoch vor Gericht, dass es nie Beweise gegeben habe. Im Frühjahr 2021 installierten Tierschützer heimlich Kameras im Unternehmen und filmten drei Wochen lang alle Schlachtvorgänge. Die Organisation „Soko Tierschutz“ brachte den Fall an die Öffentlichkeit.
Rechtlich gesehen betrachtet die Jury daher nur Tiere, die im Frühjahr 2021 drei Wochen lang im Sichtfeld der Kameras geschlachtet wurden. Doch der Angeklagte selbst gab an, dass in dem Unternehmen schon seit Längerem Tiere auf diese Weise geschlachtet würden.
Der Verteidiger beantragte Bewährung
Das endgültige Urteil ist noch nicht gefallen. Der Verteidiger des 54-Jährigen kündigte Berufung an und beantragte eine Bewährungsstrafe. Vor der Urteilsverkündung betonten die drei Männer noch einmal ihre reumütige Haltung. „Er versteht nicht, wie er so taub geworden sein konnte“, sagte der Verteidiger über einen der Söhne. Aufzeichnung. Ein 28-jähriger Mann trat als Zeuge auf und gab zu, in dem Geschäft Kameras installiert zu haben. Ihm droht nun von Amts wegen eine Strafverfolgung wegen Hausfriedensbruchs und anderer Straftaten.