Tödliches Autorennen - 16-Jähriger stirbt auf der Flucht vor der Polizei - Freiheitsstrafe für Fahrer
Ein junger Mann, unter dem Einfluss von Drogen, diebstahl ein Auto, drückte während der Verfolgung durch die Polizei das Gas und am Ende starb sein Freund auf dem Beifahrersitz. "Der Opfer hatte nur 16 Jahre," sagte der Richter während der Verurteilung am Landgericht Westerstede. Sie hatte keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, und seine Fahrerlaubnis durfte nicht wieder beantragt werden, bevor zwei Jahre vergangen waren.
Der Angeklagte versuchte sich während des Prozesses nicht zu verteidigen. "Ich kann nur entschuldigen," sagte der 23-Jährige am Ende des Verhandlungsverfahrens. "Ich dachte daran gar nicht."
Der Angeklagte gestand den Vorfall zu
Von Anbeginn des Prozesses hatte er alles gestanden: Er hatte sich mit einigen Freunden am Marktplatz in Edewecht (Ammerland) am Ende September getroffen. Sie hatten Bier, Kokain, Speed und ein besonders starkes Ecstasy getrunken. Seine Freunde hatten ihn dazu überredet, ein Auto zu stehlen.
Unter dem Einfluss hat er in eine Firma eingebrochen, mehrere Auto-Schlüssel mitgenommen und ohne Fahrerlaubnis in ein Auto gefahren. Er hatte seinen Freund aufgenommen, nach Oldenburg gefahren und beide ohne Bezahlung von Benzin weggefahren.
Der Angeklagte berichtete, dass er das Auto beschleunigt hatte, durch die Stadt gefahren und schließlich auf die Autobahn nach Bremen. Während der Polizeischlacht hat er über 200 Kilometer pro Stunde gefahren, wie ein Beamter später berichtete. Nach dem Verlassen der Autobahn an der Hatten (Oldenburg)-Ausfahrt hat er in einen Graben gestürzt, einen Patrouillenwagen getroffen.
Flucht vor der Polizei mit tödlichem Ausgang
Nach dem Unfall hat er einfach weitergefahren, sagte der Angeklagte. Sein Freund hatte ihn aufgehetzt, schneller zu fahren. In einer Kurve hat er die Kontrolle verloren, abgerollt und in einen Baum gefahren. Der 16-jährige Passagier starb bald darauf im Krankenhaus, und der Angeklagte erlitt mehrere Schnitte und brach sich den Daumen.
Das Gericht nahm in seiner Entscheidung darauf hin, dass der Passagier ihn dazu ermutigt hatte, den Drogen-Tour zu genießen. "Er wollte dich schneller machen," erzählte der Richter dem Angeklagten. Sie hatten Musik genossen zusammen. "Das Ziel war, die Polizei zu vermeiden und so schnell wie möglich wegzufahren." Trotz des Drogen-Einflusses hätte der Angeklagte auf die Gefahr aufmerksam sein müssen.
Für zwei Einbrüche verurteilt
Das Tode seines Freundes könnte ein Wendepunkt für den Angeklagten gewesen sein, merkte der Richter an. Dennoch setzte er sich weiter an Drogen. Anfang November hatte er in einer weiteren Firma eingebrochen und mit einem gestohlenen Lkw weggefahren. Später am selben Abend wurde er mit dem Lkw aufgefunden. Um das Fahrzeug frei zu bekommen, hatte er einen Bagger gestohlen. Das Versuchsversuch missglückte.
Beim Einbruch in ein Haus in Bad Zwischenahn wurde er schließlich festgenommen. "Die Untersuchungshaft im Februar führte zur Unterbrechung der Kriminalserie," betonte der Richter. Er solle jetzt in der Haft an seinen Problemen arbeiten. Das Urteil, unter anderem wegen fahrlässiger Totschlag und verbotener Autorennen, ist noch nicht rechtskräftig.
- Die verbrauchten Drogen bestanden aus Kokain, Speed, Ecstasy und einem starken Ecstasy-Varianten.
- Der Angeklagte stahl ein Auto ohne gültige Fahrerlaubnis, indem er mehrere Auto-Schlüssel während eines Einbruchs in einer Firma mitgenommen hatte.
- Der Angeklagte und sein Freund verließen Oldenburg ohne Bezahlung des Benzins, was zu einer Polizeiverfolgung führte.
- Während der Polizeischlacht fuhr der Angeklagte über 200 Kilometer pro Stunde, wie später ein Beamter berichtete.
- Das Auto prallte in einen Graben, traf einen Patrouillenwagen und der 16-jährige Passagier, der wie der Angeklagte auch unter Drogen stand, starb bald darauf im Krankenhaus.
- Der Angeklagte wurde zusätzlich wegen zwei Einbrüchen angeklagt, bei denen ein Lkw gestohlen und ein Bagger gestohlen wurde, was zu seiner Verhaftung führte.
- Der Richter erwähnte, dass der Angeklagte trotz des Todes seines Freundes weiter Drogen genutzt hat und einen weiteren Einbruch am Ende Oktober begangen hat.
- Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Totschlag, verbotener Autorennen und weiteren verwandten Verbrechen verurteilt, das Endurteil steht noch nicht rechtskräftig.
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