Verfahren - 14-jähriges Mädchen aus Bad Emstal stirbt; Berufung eingelegt.
Der Ausgang im Prozess über den Mord an einer 14-jährigen Mädchen in der nördlichen Hessischen Stadt Bad Emstal ist noch nicht rechtskräftig. Anklage und Verteidigung haben jeweils Berufung eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel am Mittwoch mitteilte. Das Gericht hatte im Mai entschieden, dass ein 21-jähriger Freund der Toten wegen Mordes verurteilt werden muss und 11 Jahre und 9 Monate in einer sozialtherapeutischen Einrichtung verbringen muss. Darüber hinaus wurde die Reservierung der Sicherheitsvorsorge verhängt. Das Bundesverfassungsgericht wird nun entscheiden, ob eine Wiederaufnahme notwendig ist.
Das Urteil besagt, dass der Beschuldigte seine Bekannte im September 2023 vergewaltigt hat, getrieben von sexuellen Begierden. Der 21-Jährige gestand, die junge Frau bewusstlos gemacht und anschließend ausgestochen zu haben. Er habe sie entkleidet und Videos aufgenommen, um sie von der Polizei zu abschrecken. Er habe den Absicht, zu töten, nicht gehabt.
Da der Täter 20 Jahre und 11 Monate alt war, als er den Tatbestand beging, war das Jugendgericht des Landgerichts Kassel verpflichtet, zwischen jugendlichem und erwachsenem Strafrecht zu entscheiden. Die Anklage und der Anwalt der Verwandten der Opfer forderten eine Verurteilung nach erwachsenem Strafrecht und lebenslange Haft mit der Möglichkeit der anschließenden Sicherheitsvorsorge. Die Verteidigung forderte die Anwendung des jugendlichen Strafrechts und bat um eine Verurteilung wegen Totschlags, wobei eine Haftstrafe unter zehn Jahren angemessen sei.
Letztendlich hat das Gericht eine Verurteilung nach erwachsenem Strafrecht festgelegt, wobei die Strafe unter dem lebenslangen Strafauftrag gefordert wurde.
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