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11 Wörter auf Deutsch zur Erlangung eines Visums für Deutschland

11 Wörter auf Deutsch zur Erlangung eines Visums für Deutschland

Wir werden die 11 Wörter auf Deutsch für die Visumbeantragung für Deutschland klären. Wenn Sie ein Visum außerhalb Deutschlands beantragen, kann es je nach Ihrem Standort nützlich oder notwendig sein, einige deutsche Begriffe zu kennen.

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11 Wörter auf Deutsch, die man kennen sollte, um ein Visum für Deutschland zu erhalten:

Das Antragsformular

Dieses Dokument (Fragebogen) muss mit persönlichen Informationen und Angaben zum Zweck Ihres Besuchs ausgefüllt werden. Es dient als Hauptantrag für das Visum.

Der Reisepass

Ihr Reisepass ist das Hauptdokument zur Identifizierung und zur Bestätigung Ihrer persönlichen Daten. Er wird später zur Bewertung Ihrer Reisen und Ihrer Visumshistorie verwendet.

Deutscher Reisepass. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Vergessen Sie nicht, genügend leere Seiten zu lassen, da ein Stempel in den Pass gesetzt wird und auf eine leere Seite ein Visum mit Angaben zur Gültigkeitsdauer und zum Typ des ausgestellten Visums eingeklebt wird.

Das Passfoto

Normalerweise werden für den Antrag zwei identische Passfotos benötigt. Sie müssen den Anforderungen an Größe und Format, die für den Visumantrag gestellt werden, entsprechen und innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen worden sein.

In den nächsten Jahren plant Deutschland, schrittweise auf digitale Fotos umzusteigen, die während des Termins bei der Einwanderungsbehörde gemacht werden können.

Die Aufenthaltsgenehmigung / Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis wird als „Aufenthaltstitel“ übersetzt und ist ein offizielles Dokument, das von den deutschen Einwanderungsbehörden ausgestellt wird. Es gibt dem Inhaber die Erlaubnis, für eine bestimmte Zeit im Land zu leben.

Sie ist für Personen erforderlich, die länger in Deutschland leben möchten, als die Dauer des Standardvisums es erlaubt. Sie dient als rechtliche Bestätigung des Aufenthaltsrechts im Land und kann in verschiedenen Verwaltungs- und Rechtsprozessen erforderlich sein.

Die Visumgebühr

Die Visumgebühr ist für die Bearbeitung des Visumantrags erforderlich.

Die Kosten für das Visum variieren je nach Visumtyp: Kurzzeitvisa kosten 40 Euro für Kinder und 80 Euro für Erwachsene, während Langzeitvisa je nach Visumtyp, Nationalität des Antragstellers und anderen Faktoren zwischen 75 und 200 Euro kosten.

Das Einladungsschreiben

Das Einladungsschreiben ist ein offizielles Schreiben, das von der empfangenden Partei in Deutschland ausgestellt wird, um eine Person aus einem anderen Land mit einem bestimmten Ziel einzuladen. Es enthält in der Regel wichtige Informationen wie den Zweck des Besuchs, die Dauer des Aufenthalts, die Beziehung zwischen Gastgeber und Gast sowie die Verpflichtungen des Gastgebers, dem Gast während seines Aufenthalts Unterkunft und finanzielle Unterstützung zu bieten.

Der Nachweis über ausreichende Mittel/über Unterkunft

Der Nachweis ausreichender Mittel und Unterkunft ist eine obligatorische Voraussetzung für die Beantragung eines Visums. Dokumente, die die Fähigkeit zur Deckung der Aufenthaltskosten (Wohnung, Verkehr, Lebenshaltung) belegen können, können Kontoauszüge, Einkommensnachweise und ein Sponsoring-Schreiben sein.

Als Unterkunftsnachweis kann beispielsweise eine Hotelreservierung oder ein Schreiben der empfangenden Partei dienen.

Die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland abdecken und Zugang zu medizinischer Versorgung bieten. Die Police sollte umfassenden Schutz, eine Mindestdeckungssumme (in der Regel 30.000 Euro oder mehr), Repatriierungsschutz, Sofortschutz und auch Schengenraum-Deckung beinhalten, wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen.

Die Krankenversicherung. Foto: dpa

Wenn Sie nach Deutschland zum Arbeiten gekommen sind, ist in der Regel eine obligatorische medizinische Versorgung vorgesehen, wobei der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten trägt.

Die Botschaft/das Konsulat

Die Botschaft und das Konsulat können Ihnen bei der Beantragung eines Visums im Ausland helfen. Die Botschaft vertritt diplomatisch ein Land im anderen und bietet konsularische Dienstleistungen, einschließlich der Visumbeantragung, an. Das Konsulat ist eine Niederlassung der Botschaft, die bei der Beantragung von Visa und der Lösung anderer konsularischer Fragen für die Bewohner einer bestimmten Region hilft.

Das Arbeitsvisum/das Studentenvisum

Das Arbeitsvisum und das Studentenvisum sind die beiden häufigsten Arten von Visa.

Ein Arbeitsvisum wird normalerweise auf der Grundlage eines spezifischen Arbeitsangebots oder Arbeitsvertrags ausgestellt, während für ein Studentenvisum spezielle Dokumente von der Bildungseinrichtung erforderlich sind.

Die Familienzusammenführung / Familiennachzug

Die Familienzusammenführung ist der Prozess, durch den Familienmitglieder zu einem ausländischen Staatsbürger, der bereits in Deutschland lebt, nachziehen können. Dabei werden oft spezielle Dokumente und Nachweise der Verwandtschaft benötigt.

Nachdem Sie sich mit diesen wichtigen Begriffen vertraut gemacht haben, können Sie selbstbewusst und präzise dem oft beängstigenden Visum-Termin entgegensehen.

Es spielt keine Rolle, ob Sie sich mit den Anforderungen der Krankenversicherung auskennen oder die Feinheiten der Familienzusammenführung verstehen – die Kenntnis dieser deutschen Begriffe wird Ihnen helfen, den Prozess der Visabeantragung reibungsloser und erfolgreicher zu gestalten.

Lesen Sie auch:

Erstens, wenn Sie ein Visum außerhalb Deutschlands beantragen müssen, ist es nützlich, ein Konsulat zu kontaktieren. Sie können hier die von der deutschen Einwanderungsbehörde benötigten Dokumente wie das antragsformuläre Passfoto, die Aufenthaltsgenehmigung oder auch das Einladungsschreiben abwerben. Zweitens, um ein Visum für Deutschland zu erhalten, sollten Sie immer ein wichtiges Wissen in Sachen Sprache nutzen. Solche Begriffe sind z.B. die Visumshistorie, der Aufenthaltsgenehmigungstitel oder die Visumgebühr. ["Konsulat", "Visum", "Dokumente", "Sprache", "Aufenthaltsgenehmigungstitel", "Visumshistorie", "Visumgebühr"]

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