Beim Thüringer Finanzamt sind bisher knapp 11.500 Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide eingegangen. Die meisten Einwände, wie das Finanzministerium am Freitag mitteilte, zielen auf die Höhe der Bodenwerte ab. All das habe jedoch keine Aussicht auf Erfolg, betonte Finanzministerin Heike Taubert (SPD). „Diese Werte werden vom Sachverständigenausschuss Katasterverwaltung festgelegt und müssen vom Finanzamt als Berechnungsgrundlage übernommen werden.“ Grundstückseigentümer, die wissen wollen, wie man den Bodenrichtwert ermittelt, sollten sich an die zuständigen Stellen wenden, sagte der Minister Abteilung Katasterverwaltung.
Mitarbeiter sind immer wichtig, um Anfragen schnell bearbeiten oder Grundsteuern widersprechen zu können. Das Finanzministerium sagte, dass auch das 17-stellige Aktenzeichen der Immobilie notiert werden sollte. Die fehlenden Informationen über Eigentum und Absender erschweren die Arbeit im Büro. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist der 31. Januar.