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Unterkunft und Unterkunft für Menschen mit Behinderungen

Welche Rechte habe ich als Flüchtling mit Behinderung?

Geflüchtete Menschen mit Behinderung sind besonders schutzbedürftig. Die Behinderung kann ein Grund....aussiedlerbote.de
Geflüchtete Menschen mit Behinderung sind besonders schutzbedürftig. Die Behinderung kann ein Grund für einen positiven Asylbescheid sein..aussiedlerbote.de

Unterkunft und Unterkunft für Menschen mit Behinderungen

In Deutschland anzukommen und das langwierige Asylverfahren zu durchlaufen, ist für alle Flüchtlinge schwierig. Allerdings müssen Flüchtlinge mit Behinderungen oft mit zusätzlichen Schwierigkeiten fertig werden. Hier erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und Möglichkeiten als Flüchtling mit Behinderung.

In unserem Kapitel Behinderung erfahren Sie mehr über weitere Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Deutschland.

Was muss ich wissen?

Wie und wo bekomme ich als Asylbewerber Unterstützung?

Aufgrund Ihrer Behinderung gelten Sie als „besonders gefährdet“ und haben besondere Rechte. Wenn Sie sich als Asylbewerber registrieren, erläutern Sie bitte einem Mitarbeiter Ihre konkreten Umstände. Bei Bedarf haben Sie Anspruch auf besondere Vorkehrungen. Sie haben das Recht auf angemessene medizinische Versorgung. Manchmal können Sie mehr Geld bekommen, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen. Wenn Ihnen die Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtung zunächst nicht weiterhelfen können, lassen Sie sich von einem Sozialarbeiter in Ihrem Wohnort oder Ihrer Beratungsstelle beraten. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

Bekomme ich wegen meiner Behinderung Asyl?

Behinderung allein rechtfertigt weder Asyl noch Flüchtlingsstatus noch subsidiären Schutz in Deutschland. Wenn Sie jedoch aufgrund Ihrer Behinderung verfolgt werden, kann dies ein Grund sein, Asyl zu beantragen oder als Flüchtling anerkannt zu werden. Wenn Sie in Ihrem Heimatland aufgrund Ihrer Behinderung unmenschlich behandelt wurden, kann dies ein Grund für subsidiären Schutz sein. Es spielt keine Rolle, wie schwer Ihre Behinderung ist. Im Rahmen des Asylverfahrens wurden Sie wegen Ihrer Behinderung verfolgt oder misshandelt Es ist wichtig. Wenn dies auf Sie zutrifft, lassen Sie sich vor der Verhandlung unbedingt von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt beraten. Anwälte und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung. Weitere Informationen zum Thema Asylverfahren finden Sie in unserem Kapitel „Asylverfahren.

Habe ich eine weitere Chance, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?

Wenn Sie eine regelmäßige medizinische Versorgung benötigen und diese Behandlung in Ihrem Heimatland nicht verfügbar ist, kann das BAMF ein bundesweites Abschiebungsverbot verhängen. Vorbehaltlich des Abschiebungsverbots des Landes können Sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn sich Ihre Situation oder die Ihres Wohnsitzlandes nicht ändert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Aufenthaltserlaubnis.

Eine Abschiebung kann Ihnen auch dann drohen, wenn Sie keine medizinische Versorgung benötigen, weil Sie aufgrund einer Behinderung nicht arbeiten können und weder Ihr Heimatland noch Ihre Familie Ihr Leben in Ihrem Heimatland unterstützen. Verbot. Vorbehaltlich des Abschiebungsverbots des Landes können Sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ihre Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn sich Ihre Situation oder die Situation in Ihrem Wohnsitzland nicht ändert.

Im Asylverfahren prüft das BAMF, ob Ihnen ein staatliches Abschiebeverbot zusteht. Bringen Sie zur Anhörung alle deutschen und ausländischen Atteste von Ärzten und Kliniken mit. Das BAMF wird sich auch die Situation in Ihrem Land und Ihre Möglichkeiten dort genauer ansehen. Lassen Sie sich vorab immer von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt beraten. Anwälte und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung. Weitere Informationen zum Thema Asylverfahren finden Sie im Kapitel „Asylverfahren.

Kann ich auch während des Asylverfahrens oder in einer Duldungssituation einen Schwerbehindertenausweis bekommen?

Der deutsche Staat unterstützt Menschen mit Behinderungen, indem er ihnen die Nachteile ausgleicht, die ihnen aufgrund ihrer Behinderung entstehen. Dies nennt man „Mängelausgleich“. Um staatliche Unterstützung zu erhalten, muss man zunächst einen „Ausweis für Schwerbehinderte“ beantragen. Mehr zum Thema „Unterstützt der Staat Menschen mit Behinderungen?“ können Sie im Kapitel „Menschen mit Behinderungen lesen. Weitere relevante Informationen finden Sie im Abschnitt „Abschnitt“.

Sie können den Schwerbehindertenausweis auch während eines Asylverfahrens oder einer Duldung beantragen. Wenn Sie sich jedoch noch im Asylverfahren befinden, gilt: Die Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises richtet sich nach der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels. Wenn Ihr Aufenthaltstitel nicht mehr gültig ist, verliert auch Ihr Schwerbehindertenausweis seine Gültigkeit. Ab 2021 ist dies für geduldete Menschen nicht mehr der Fall: Die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises ist unabhängig von der Gültigkeitsdauer Ihrer Duldung.

Kann ich eine Entschädigung erhalten? Kann man trotz Arbeitsunfähigkeit noch eine Niederlassungserlaubnis bekommen?

Im Prinzip kann ich. Solange Sie finanzielle Unterstützung vom Sozialamt erhalten, erhalten Sie keine Niederlassungserlaubnis. Eine Ausnahme hiervon kann bei einer Behinderung gemacht werden: Ist Ihre Behinderung der Grund für Ihre Arbeitsunfähigkeit, können Sie trotzdem eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Allerdings müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen können.

Wichtig

Weitere wichtige Informationen zum Thema Flüchtlinge finden Sie in unserem Kapitel „Asyl Verfahren“ und „Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge" .

Quelle: handbookgermany.de

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