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Touristen Visa

Kann ich nach Deutschland gehen?

Wenn sie Deutschland besuchen möchten und nicht länger als 90 Tage bleiben, benötigen viele....aussiedlerbote.de
Wenn sie Deutschland besuchen möchten und nicht länger als 90 Tage bleiben, benötigen viele Menschen ein  "Besuchervisum"..aussiedlerbote.de

Touristen Visa

Alle Ausländer, die nach Deutschland einreisen möchten, benötigen ein Visum. Ausgenommen sind Staatsangehörige anderer EU-Staaten, Staatsangehörige von Schengen-Staaten sowie Staatsangehörige einiger Drittstaaten, die eine visumfreie Einreise nach Deutschland ermöglichen. Ob Sie ein Visum für Deutschland benötigen, erfahren Sie unter auswaertiges-. amt.de.

Hier erhalten Sie Informationen zu Visa für Deutschland. Sein offizieller Name ist „Schengen-Visum Typ C“. Es wird auch als „Touristenvisum“ oder „Besuchervisum“ bezeichnet. Wenn Sie sich länger in Deutschland aufhalten möchten, beispielsweise um dort zu studieren oder zu arbeiten, benötigen Sie ein anderes Visum. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Nationale Visa.

Was muss ich wissen?

Was ist ein Schengen-C-Visum?

Wenn Sie Deutschland nur für ein paar Tage oder Wochen besuchen möchten, benötigen Sie ein sogenanntes „Schengen-C-Visum“. Mit diesem Visum können Sie bis zu 90 Tage in Deutschland bleiben. Wenn Sie beispielsweise Familie oder Freunde in Deutschland besuchen, als Tourist Deutschland kennenlernen oder geschäftlich nach Deutschland reisen möchten, ist dieses Visum die richtige Wahl.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um eine Chance auf ein Schengen-Visum zu haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen den Grund Ihrer Reise verständlich und nachvollziehbar darlegen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Einladungsschreiben für ein Besuchervisum“.
  • Ihre Reise- und Lebenshaltungskosten werden während Ihrer Reise übernommen. Dies können Sie beispielsweise mit Kontoauszügen der letzten drei Monate, Vermögensnachweisen etc. nachweisen. Wenn Sie selbst nicht über ausreichend Geld verfügen, kann eine in Deutschland lebende Person eine sogenannte „Verpflichtungserklärung“ für Sie abgeben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Visitor Visa Commitment Statement".
  • Sie verfügen über eine Reisekrankenversicherung im Schengen-Raum mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € für die gesamte Dauer Ihrer Reise. Die Kosten für diese Art der Reiseversicherung betragen ca. 10 € pro Woche.
  • Die Mitarbeiter der Botschaft und des Konsulats müssen darauf vertrauen, dass Sie das Land verlassen, wenn Ihr Visum abläuft. Mögliche Belege für Ihre Ausreisebereitschaft sind: Ihr Arbeits- oder Studienort in Ihrem Heimatland, ein Wohnungskaufvertrag in Ihrem Heimatland, minderjährige oder pflegebedürftige Familienangehörige in Ihrem Heimatland etc. Hierüber sollten Sie einen Nachweis erbringen.

Bitte beachten Sie:Sie müssen alle oben genannten Anforderungen erfüllen, um ein Visum zu erhalten. Die Entscheidung, ob Ihnen ein Visum erteilt wird, liegt bei der Botschaft/dem Konsulat. Leider ist es für Menschen aus Ländern, aus denen viele Menschen nach Deutschland fliehen, oft sehr schwierig, ein Visum zu erhalten.

Wo und wie beantrage ich ein deutsches Visum?

Beantragung Ein Schengen-Visum können Sie persönlich bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Land oder einem Nachbarland (falls es in Ihrem Land keine deutsche Botschaft oder kein deutsches Konsulat gibt) oder bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat beantragen in dem Land, in dem Sie leben. Die Adressen aller deutschen Botschaften und Konsulate finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. Um einen Antrag einzureichen, müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren.

Normalerweise können Sie das Visumantragsformular von der Website der Botschaft oder des Konsulats herunterladen und ausdrucken. Dort finden Sie auch eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Formular selbst auszudrucken, können Sie das Formular kostenlos in Ihrer Sprache erhalten und es vor Ort ausfüllen.

Alternativ können Sie es auch online unter videx.diplo.de und drucken Sie es dann aus. Die Website unterstützt mehrere Sprachen.

Muss ich einen Reisegrund angeben?

Ja. Bei der Beantragung eines Schengen-Visums müssen Sie kurz den Grund Ihrer Reise (z. B. Teilnahme an einer Hochzeit, Urlaub mit Freunden etc.) und Ihre Reisebedingungen schildern und dies durch eine Hotelbuchung oder Einladung nachweisen.

Welche Dokumente sind für ein Schengen-Visum erforderlich?

Für ein Schengen-Visum benötigen Sie in der Regel mindestens die folgenden Dokumente:

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Visa-Antrag ausfüllen
  • Unterkunftsnachweis
  • Ein Einladungsschreiben eines Verwandten, Bekannten, einer Institution oder Firma – wenn Sie jemanden besuchen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Einladungsschreiben für ein Besuchervisum“.
  • Ihre Reisedaten basierend auf Ihrem Ticket
  • Nachweis Ihrer finanziellen Mittel oder Verpflichtungserklärung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Visitor Visa Commitment Statement".
  • Reiseversicherung für ein Schengen-Visum

Wie viel kostet ein Schengen-Visum?

Die Bearbeitungsgebühr für ein Schengen-Visum beträgt 80 €. Diesen Betrag müssen Sie bei der Antragstellung bezahlen. Wichtig: Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, erhalten Sie keine Rückerstattung.

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen von den Gebühren. Weitere relevante Inhalte auf Deutsch finden Sie im Merkblatt des Auswärtigen Amtes .

Wie lange dauert die Beantragung eines Schengen-Visums?

Normalerweise müssen Sie bis zu 14 Werktage warten, bis die Botschaft/das Konsulat über Ihren Antrag entscheidet. Visa-Antrag.

Sie können ein Visum bis zu 6 Monate vor Ihrer geplanten Reise beantragen. Für die Bewerbung können Sie vorab einen Termin vereinbaren.

Was soll ich tun, wenn mein Visumantrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Begründung. Sie können gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. Wo und wie Sie Widerspruch einlegen können, erfahren Sie in den schriftlichen Ablehnungsgründen.

Was passiert, wenn ich nach Ablauf meines Visums in Deutschland bleibe?

Wenn Sie nach Ablauf Ihres deutschen Aufenthaltsvisums bleiben, leben Sie „illegal“ in Deutschland. Die Behörden werden Sie auffordern, das Land zu verlassen. Wenn Sie dies nicht tun, kann es sein, dass Sie abgeschoben werden.

Ein Schengen-Visum kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden.Zum Beispiel, wenn Sie krank sind und nicht reisen können. Ob Sie Ihren Aufenthalt verlängern oder nicht, entscheidet die Einwanderungsbehörde an Ihrem Wohnort.

Kann ich mit einem Schengen-Visum Asyl beantragen?

Sie können mit einem Schengen-Visum in das Land einreisen. Dann beantragen Sie Asyl in Deutschland. Ob Ihr Asylantrag genehmigt wird, hängt von der Situation in Ihrem Land ab. Generell gilt: Wer eine Chance auf Asyl hat, bekommt in der Regel gar kein Visum. Informationen zum Thema Asylverfahren finden Sie in den Kapiteln „Asylverfahren“ und „Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge".

Bitte beachten Sie: Bevor über Ihren Asylantrag entschieden werden kann, müssen Sie oder eine dazu verpflichtete Person in Ihrem Namen eine Verpflichtungserklärung abgegeben und sämtliche Kosten selbst getragen haben ( Unterkunft, Verpflegung, Medikamente usw.). Dies gilt auch für eine mögliche Abschiebung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Visitor Visa Commitment Statement".

Wichtig

Sie können den Link unter videx.diplo herunterladen .de Füllen Sie das Online-Visumantragsformular aus, drucken Sie es aus und nehmen Sie es zu Ihrem Termin in der Botschaft mit. Die Website ist in mehreren Sprachen verfügbar.

Quelle: handbookgermany.de

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