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Familientreffen

Kann ich meine Familie nach Deutschland mitbringen?

Unter welchen Voraussetzungen können Sie Familiennachzug beantragen? Hier finden Sie wichtige Infos....aussiedlerbote.de
Unter welchen Voraussetzungen können Sie Familiennachzug beantragen? Hier finden Sie wichtige Infos zum Thema Familienzusammenführung..aussiedlerbote.de

Familientreffen

Ehe und Familie genießen in Deutschland besonderen Schutz. Allerdings ist es für Drittstaatsangehörige nicht so einfach, ihre Familienangehörigen nach Deutschland zu holen. Ob Sie Ihre Familie nach Deutschland holen können, hängt vor allem von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Es gibt jedoch noch viele weitere Anforderungen, die erfüllt sein müssen.

Hier finden Sie alle Informationen zur Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen ohne Fluchthintergrund. Für Flüchtlinge gelten unterschiedliche Anforderungen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Familienzusammenführung von Flüchtlingen.

Achtung! strong>Am 7. Juli 2023 hat Deutschland im Rahmen der Fachkräftemigration ein neues Gesetz verabschiedet. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland" Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!

Was soll ich tun? Muss ich es wissen?

Kann ich eine Familienzusammenführung beantragen?

Ob Sie eine Familienzusammenführung beantragen können, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Sie benötigen mindestens eine Aufenthaltserlaubnis. Allerdings müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Mehr erfahren Sie im Abschnitt „Was sind die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung?“

Welche Angehörigen kann ich mitbringen?

Sie können nur Familienangehörige mitbringen, die eine enge Bindung zu Deutschland haben. Dies sind:

  • Ehefrau oder Ehemann oder eingetragener Lebenspartner. Sie müssen zum Zeitpunkt der Heirat mindestens 18 Jahre alt sein. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland heiraten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens 2 Jahre haben, bevor Sie Ihren Ehepartner nach Deutschland holen können.
  • Ihre minderjährigen unverheirateten Kinder
  • Wenn Sie minderjährig und unverheiratet sind: Ihre Eltern oder ein anderer Erwachsener, der das Sorgerecht für Sie hat. Eine Mitnahme minderjähriger Geschwister ist grundsätzlich nur möglich, wenn ihr Lebensunterhalt gesichert ist und sie über ausreichend Wohnraum verfügen.

Anderenfalls sind minderjährige Geschwister und andere Familienmitglieder zwangsläufig mit „außergewöhnlicher Not“ konfrontiert. . In diesen seltenen Fällen kann ein Visum nach § 36 Abs. 2 bzw. § 22 AufenthG beantragt werden. Diese Möglichkeit wird oft auch als „Härtefallregelung“ bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Notunterkunft. Tatsächlich ist es durch diese Notstandsregelung sehr schwierig, ein Visum zu erhalten. Es muss eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben eines Ihrer Familienangehörigen vorliegen. Und man muss viele Anforderungen erfüllen, etwa den Schutz des Lebensunterhalts. Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle oder einem guten Anwalt beraten. Die Adresse finden Sie im Bereich „Wo finde ich Beratung und Unterstützung?“.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Familienzusammenführung zu erreichen?

Damit Ihre Familie nach Deutschland einwandern kann, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Der Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Familie muss gesichert sein: Das bedeutet, dass Sie genug Geld verdienen, um sich und Ihre Familie zu ernähren. Vom Jobcenter oder Sozialamt dürfen Sie kein Geld erhalten. Das heißt, Sie müssen so viel Geld verdienen, dass Sie kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt annehmen. Wie viel Sie tatsächlich verdienen müssen, hängt von der Größe Ihrer Familie ab. Die Einwanderungsbehörde wird Ihr Einkommen sorgfältig prüfen.

2.Ihre Wohnung ist groß genug: Ihre Wohnung muss groß genug sein, um Ihre Familie unterzubringen. Generell gilt, dass für jedes Familienmitglied ab 6 Jahren 12 Quadratmeter benötigt werden. Für Kinder unter 6 Jahren reichen 10 Quadratmeter. Kleinkinder unter 2 Jahren sind nicht inbegriffen. In besonderen Fällen können Wohnungen auch kleiner sein.

3. Sie schließen eine Krankenversicherung für sich und Ihre Familie ab: Normalerweise können Sie Ihre Familie auch über eine sogenannte „Familienversicherung“ versichern. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung.

4. Ihre Familienangehörigen sprechen Deutsch: Wenn ein Ehegatte im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland kommen möchte, muss er nachweisen, dass er Deutsch auf dem Niveau A1 spricht. Hierfür benötigen Sie ein Zertifikat einer Sprachschule. Diese Regelung gilt nicht für Kinder unter 16 Jahren. Ist Ihr Kind über 16 Jahre alt, muss es nachweisen, dass es Deutsch auf dem Niveau C1 spricht oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Ausnahme: Bestimmte Personengruppen sind von der Anforderung deutscher Sprachkenntnisse ausgenommen:

  • Wenn Sie Inhaber einer Blauen Karte EU sind oder eine Aufenthaltserlaubnis als hochqualifizierter Experte, Forscher Oder wenn Sie selbstständig sind, muss Ihre Familie keine Deutschkenntnisse nachweisen.
  • Wenn Ihr Ehepartner einen Hochschulabschluss hat, muss er/sie kein Deutsch sprechen.
  • Wenn Ihre Familie aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland stammt, oder in die USA. Sie müssen kein Deutsch können.
  • Sollte es in Ihrem Heimatland nicht möglich sein, für Ihre Familie ein Deutschzertifikat zu erhalten, kann die Ausländerbehörde eine Ausnahme machen. Dies wird als „Härtefallregelung“ bezeichnet.
  • Ausnahmen können gemacht werden, wenn ein Familienmitglied aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, Deutsch zu lernen. Sie benötigen jedoch ein Zertifikat.

Wäre es einfacher, wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft hätte?

Ja. Wenn Sie selbst die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, kann Ihre Familie unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland einreisen. In diesem Fall müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie selbständig bestreiten können. Auch die Größe Ihrer Wohnung spielt keine Rolle. Allerdings müssen Ihre Familienangehörigen die oben aufgeführten Voraussetzungen für Deutschkenntnisse erfüllen.

Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Familienzusammenführung?

Ihre Familie muss einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.Treffen Sie Ihre Familie in Ihrem Heimatland oder bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Wohnsitzland. Dazu muss Ihre Familie einen Termin vereinbaren und anschließend alle Unterlagen zum Termin mitbringen. Diese Dateien finden Sie im nächsten Abschnitt.

Nachdem Ihre Familie den Antrag bei der Botschaft eingereicht hat, leitet die Botschaft den Antrag an die für Sie zuständige Einwanderungsbehörde weiter. Die Ausländerbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung vorliegen und verfasst eine Erklärung. Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Monate, manchmal auch mehr als ein Jahr. Wenn die Einwanderungsbehörde zustimmt, erhält Ihre Familie ein Visum und kann legal nach Deutschland einreisen.

Welche Dokumente muss meine Familie für einen Termin zur Botschaft mitbringen?

Ihre Familie muss mindestens die folgenden Dokumente mitbringen:

  • Bestätigungs-E-Mail der Botschaft bezüglich des Termins
  • Visumanträge für alle Familienmitglieder
  • Auszug aus dem Haushaltsbuch (falls sich das Dokument in Ihrem Land befindet)
  • Geburtsurkunden aller Familienmitglieder
  • Ihre Heiratsurkunde
  • Kopien der folgenden Dokumente Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis

Diese Dokumente müssen möglicherweise von der deutschen Botschaft legalisiert werden. Das bedeutet, dass ihre Echtheit bestätigt werden muss. Diese Legalisierung kann während Ihres Termins erfolgen.

Die Botschaft kann Sie um die Vorlage zusätzlicher Dokumente bitten. Bevor Sie einen Termin vereinbaren, schauen Sie bitte auf der Website der Botschaft nach, bei der Ihre Familie einen Termin hat.

Was passiert, wenn die Einwanderungsbehörde der Familienzusammenführung nicht zustimmt?

Was passiert, wenn die Einwanderungsbehörde der Familienzusammenführung nicht zustimmt?

Wenn Sie mit der Familienzusammenführung nicht einverstanden sind, müssen Sie dies in einer Erklärung nachweisen. Ein Grund kann beispielsweise der Verdacht auf Scheinehen sein. Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) lehnt dann die Erteilung eines Visums für Ihren Angehörigen ab. Sie haben dann zwei Möglichkeiten:

1. Ihr Angehöriger kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Einsprüche müssen bei der Deutschen Botschaft eingereicht werden. In diesem Schreiben sollten Sie darlegen, warum die Ablehnung falsch war. Sobald ein Einspruch eingegangen ist, wird der Antrag Ihres Angehörigen erneut geprüft. Anschließend wird Ihrer Familie ein Visum erteilt oder der Einspruch ebenfalls abgelehnt. Im Falle einer erneuten Ablehnung erhalten Ihre Angehörigen eine sogenannte „Protestmitteilung“, in der detailliert dargelegt wird, warum sie kein Visum erhalten können. Ihre Angehörigen können diesen Bescheid innerhalb von vier Wochen beim Verwaltungsgericht Ihres Wohnortes anfechten. Aus diesem Grund sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der sich um alles kümmert.

2. Sie können eine Klage direkt beim Verwaltungsgericht Ihres Wohnortes einreichen. Dafür haben sie vier Wochen Zeit. Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

Wo kann ich Rat und Hilfe bekommen? Unterstützung?

Migrationsberatungen und Jugendmigrationsdienst kann Ihnen helfen. Die dortigen Mitarbeiter sprechen verschiedene Sprachen und kennen sich mit dem Aufenthaltsrecht aus. Sie können Ihnen auch einen Anwalt empfehlen.

Was muss ich tun, nachdem meine Familie in Deutschland angekommen ist?

Zuerst muss sich Ihre Familie beim Standesamt anmelden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Polizeiliche Registrierung. Anschließend muss sich Ihre Familie bei der Einwanderungsbehörde anmelden. Dort können Ihre Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung (§§27-36 AufenthG) beantragen ). Da die Einwanderungsbehörde alle Unterlagen für den Visumantrag geprüft hat, Dies geschieht in der Regel schnell. Sie können einen Termin vereinbaren, bevor Ihre Familie eintrifft.

Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, müssen Sie für die Schulanmeldung verantwortlich sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Schule".

Wichtig

Wenn Ihre Familienangehörigen nach Deutschland kommen, müssen Sie Ihre Familienangehörigen beim Einwohnermeldeamt/Staatsbürgeramt und der Ausländerbehörde anmelden.

Quelle: handbookgermany.de

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