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Wirecard-Skandal: Berufung von EY abgelehnt

Wirecard-Insolvenzverwalter können vom Wirtschaftsprüfer EY Auskunft über Unterlagen und Einsicht in Unterlagen verlangen, wenn diese sich auf Jahres- und Konzernabschlüsse der Jahre 2014 bis 2019 beziehen, heißt es in einem Urteil. Wie am Dienstag bekannt gegeben wurde, hat das...

DAX-Kurve aus dem Handelsraum der Deutschen Börse in Frankfurt. Foto.aussiedlerbote.de
DAX-Kurve aus dem Handelsraum der Deutschen Börse in Frankfurt. Foto.aussiedlerbote.de

Korruption - Wirecard-Skandal: Berufung von EY abgelehnt

Wirecard-Insolvenzverwalter können vom Wirtschaftsprüfer EY Auskunft über Unterlagen und Einsicht in Unterlagen verlangen, wenn diese sich auf Jahres- und Konzernabschlüsse der Jahre 2014 bis 2019 beziehen, heißt es in einem Urteil. Wie am Dienstag bekannt gegeben wurde, hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit seinem Urteil eine Berufung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) im Zuge des Skandals im Wesentlichen zurückgewiesen. EY verlor vor einem Jahr einen Prozess vor dem Landgericht Stuttgart und legte daraufhin Berufung gegen das Urteil ein.

Der OLG-Senat habe nun die Berufung zum Bundesgerichtshof zugelassen, heißt es in der Stellungnahme. Der Oberste Gerichtshof hat noch nicht geklärt, inwieweit Wirtschaftsprüfer zur Auskunftserteilung gegenüber ihren Mandanten verpflichtet sind und ob von ihnen verlangt werden kann, Unterlagen nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht zu vernichten. Ein EY-Sprecher äußerte sich zunächst nicht dazu.

Wirecard brach im Sommer 2020 zusammen, nachdem der Vorstand zugegeben hatte, dass er die angeblich auf Treuhandkonten gehaltenen 1,9 Milliarden Euro nicht finden konnte. Ernst & Young prüft seit Jahren die angeblich gefälschten Bilanzen des ehemaligen DAX-Konzerns.

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Quelle: www.stern.de

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