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Studie: Mindestlohn steigt schneller als die Inflation

Tariflöhne verlieren ihren wahren Wert

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit weiß: Die Nachfrage....aussiedlerbote.de
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit weiß: Die Nachfrage nach Talenten hat ein Allzeithoch erreicht..aussiedlerbote.de

Studie: Mindestlohn steigt schneller als die Inflation

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist seit seiner Einführung vor fast neun Jahren stärker gestiegen als der Tariflohn und hat auch die hohe Inflation mehr als ausgeglichen. Mit derzeit 12 Euro pro Stunde wird der Mindestlohn im September 2023 11,6 Prozent mehr Kaufkraft haben als bei seiner Einführung im Januar 2015, so eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Dagegen ist der Realwert der Tariflöhne seither um 3,8 Prozent geschrumpft. Bernd Fitzenberger, Direktor des IAB, erklärt: "Für die gleiche Zahl an Arbeitsstunden können Mindestlohnempfänger heute mehr bezahlen als bei seiner Einführung im Jahr 2015."

Die Erhöhung des Mindestlohns sei mehr als ausreichend, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust auszugleichen, so das IAB. Dies gilt selbst dann, wenn man berücksichtigt, dass Geringverdiener stärker von der Inflation betroffen sind als Besserverdienende, weil sie zum Beispiel einen größeren Teil ihres Einkommens für besonders teure Lebensmittel ausgeben müssen.

Die Studie könnte ein neues Licht auf die Kontroverse um die Höhe des Mindestlohns werfen. Der zuständige Ausschuss, der sich aus Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt, hatte im Sommer beschlossen, dass der Mindestlohn in den Jahren 2024 und 2025 um 41 Cent pro Jahr erhöht werden soll, zunächst auf 12,41 Euro und dann auf 12,82 Euro.

Die Gewerkschaften unterstützten das Votum nicht und forderten angesichts der hohen Inflation eine Anhebung des Lohns auf 13,50 Euro. Die Bundesregierung unter Ministerpräsident Olaf Scholz (SPD) kritisierte die Erhöhung als zu gering. Daraufhin forderten SPD und Grüne eine Reform des Rates.

Nach dem Gesetz kann die Regierung die Empfehlungen der Kommission nur so umsetzen, wie sie sind, und nicht einen anderen Betrag festlegen. Das Kabinett hatte Mitte November eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. In der Verordnung heißt es, dass die Erhöhung "mit insgesamt 6,83 Prozent deutlich hinter der aktuellen allgemeinen Preisentwicklung zurückbleibt". Studien zeigen nun, dass der Mindestlohn längerfristig stärker gestiegen ist als die Preise.

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Quelle: www.ntv.de

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