zum Inhalt

Mögliche Urteile in Tierschlachtprozessen

Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.

Das Amtsgericht Lünen wird voraussichtlich am Freitag sein Urteil im Fall der illegalen Schlachtung von fast 200 Schafen und Rindern fällen. Zuvor will das Gericht aber noch Zeugenaussagen anhören (ab 10 Uhr). Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, in einem Schlachthof in Selm nördlich von Dortmund 188 Tiere getötet zu haben, indem ihnen ohne Betäubung nach rituellen Regeln der Hals durchgeschnitten wurde. In Deutschland ist es verboten, ein Tier bei vollem Bewusstsein auszubluten. Der Angeklagte legte vor dem Amtsgericht Lünen ein Teilgeständnis ab.

In der Anklageschrift ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Angeklagten offenbar anschließend eine Repetierpistole benutzten, die eigentlich dazu diente, die Tiere vor der Schlachtung zu betäuben. Damit solle verhindert werden, dass illegale Schlachtungen bei späteren Tiervorführungen auffallen, erklärten die Staatsanwälte.

In Deutschland verlangt der Tierschutz eine Narkose, um die Schmerzen des Tieres sicher zu beseitigen. Die Untersuchung des Falles wurde von Tierschützern eingeleitet. Der Fall wurde damals auch im nordrhein-westfälischen Landtag diskutiert.

Kommentare

Aktuelles