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Klarstellung für Verbraucher: So sieht ein Heizkostenzuschuss aus

Im September haben Bundestag und Bundesrat ein neues Wärmegesetz verabschiedet. Doch lange Zeit war unklar, wie diese Förderung genau aussehen würde. Gegen Ende des Jahres ist es nun sicher.

Das neue Heizkostenzuschussprogramm tritt am 1. Januar 2024 in Kraft Foto..aussiedlerbote.de
Das neue Heizkostenzuschussprogramm tritt am 1. Januar 2024 in Kraft Foto..aussiedlerbote.de

Energie - Klarstellung für Verbraucher: So sieht ein Heizkostenzuschuss aus

Hausbesitzer haben endlich Klarheit darüber, wie die künftige Bundesregierung den Umstieg auf ein neues klimafreundliches Heizsystem unterstützen wird. Die neue Heizungsförderung soll wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages müsse zwar noch zustimmen, dies gelte aber als sicher. Nach Angaben des Ministeriums können ab Ende Februar Förderanträge bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden - auch rückwirkend für bereits begonnene Projekte. Konkret geht es um die neuen Förderrichtlinien für die Bundes-Effizienz-Gebäude-Förderung (BEG). Darunter fallen auch andere Nachrüstungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder der Austausch von Fenstern.

Neue Heizungsgesetze und Heizungsplanung

Das neue Gebäudeenergiegesetz, auf das sich die Crimson Light Alliance nach langem Ringen geeinigt hat, zielt darauf ab, die Wärmewende im Gebäudesektor zu beschleunigen, um mehr Klimaschutz zu erreichen - mit anderen Worten: Abschied von fossilen Energieträgern wie z.B. Erdöl und Erdgas. Das Gesetz sieht im Wesentlichen vor, dass jede neu installierte Heizungsanlage künftig mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Es soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, wird aber zunächst nur für Neubaugebiete gelten.

Für bestehende Gebäude soll die kommunale Wärmeplanung ein zentraler Punkt sein. Ab Mitte 2026 soll der Service in Großstädten und ab Mitte 2028 in den übrigen Städten eingeführt werden. Hauseigentümer sollten sich dann klar machen, ob sie an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie eine eigene dezentrale Lösung für ein neues Heizsystem (z. B. eine Wärmepumpe) suchen sollten.

Wichtige Punkte für die künftige Finanzierung

Die Erneuerung der Heizungsanlage ist bereits in vollem Gange. Jetzt werden Änderungen geplant. Die wichtigste Neuerung: Eigenheimbesitzer können unter bestimmten Voraussetzungen einen Geschwindigkeitsbonus erhalten, einkommensschwache Eigenheimbesitzer zusätzlich einen Einkommensbonus. Wie im Leitfaden beschrieben, soll damit der Umstieg auf klimafreundliches Heizen beschleunigt und soziale Härten besser berücksichtigt werden.

Basisförderung und Boni

Für den Ersatz alter fossiler Heizungsanlagen durch neue Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien im Gebäudebestand wird eine Basisförderung von 30 Prozent der Investitionskosten gewährt. Dazu gehören Wärmepumpen, thermische Solaranlagen oder Biomasseheizungen. Diese Basisförderung steht privaten Hausbesitzern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen offen.

Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel einsetzen, erhalten einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 Prozent. Einen Zuschlag von 2.500 Euro gibt es, wenn die Biomasseheizanlage bestimmte Staubemissionsgrenzwerte einhält.

Außerdem gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. Dieses Angebot gilt für Eigennutzer, deren jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.

Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Schnelligkeitsbonus von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten - als Anreiz für frühzeitige Umbauten. Ab 2029 wird dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte gesenkt. Ab dem 1. Januar 2037 entfällt der Bonus, heißt es in den Leitlinien.

Nach Angaben des Ministeriums wird der Schnelligkeitsbonus für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicher-Wassererwärmern, die älter als 20 Jahre sind, sowie von Biomasse- und Gas-Wassererwärmern gewährt.

"Der Schnelligkeitsbonus wird nicht ausgeweitet.

Nach dem Baugipfel war eigentlich geplant, den Schnelligkeitsbonus in den Jahren 2024 und 2025 zum einen auf 25 Prozent zu erhöhen und zum anderen auf Hausbesitzer und Vermieter auszuweiten. Doch das ist aus Kostengründen nicht möglich. Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Bund ein milliardenschweres Loch stopfen. Dennoch wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren Milliardenbeträge für effiziente Gebäude bereitstellen.

Obergrenze für förderfähige Kosten

Boni sollen kombiniert werden können, aber der maximale Finanzierungssatz soll 70 Prozent nicht überschreiten. Für die erste Wohneinheit eines Ein- oder Mehrfamilienhauses betragen die förderfähigen Investitionskosten für den Austausch der Heizungsanlage maximal 30.000 Euro. In diesem Fall beträgt der Höchstbetrag des staatlichen Zuschusses 21.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gilt ein Höchstbetrag von jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit ein Höchstbetrag von 8.000 Euro pro Einheit. Bei Wohnblöcken erhöhen sich die förderfähigen Kosten für die zweite bis sechste Wohneinheit um 15.000 € und für die siebte und höhere Wohneinheiten um 8.000 €. Nach Angaben des Ministeriums gibt es bei Nichtwohngebäuden Grenzen für die förderfähigen Kosten, die von der Quadratmeterzahl abhängen.

So wird beispielsweise der Einbau einer Wärmepumpe derzeit mit bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten bis zu 60.000 € pro Jahr bezuschusst - dies gilt für Heizungserneuerungen und andere Effizienzmaßnahmen.

Neu ist, dass die Obergrenzen der förderfähigen Kosten für Heizungserneuerungen und Effizienzmaßnahmen miteinander verknüpft werden können. Insgesamt liegen die maximal förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus bei 90.000 Euro pro Jahr, wenn es ein separates Sanierungsprogramm gibt. Nach Angaben des Ministeriums liegen die förderfähigen Ausgaben für alle Maßnahmen am Gebäude derzeit bei maximal 60.000 Euro in einem Jahr.

Zusätzlich zum Investitionskostenzuschuss stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) privaten Eigennutzern von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr zinsgünstige Darlehen von bis zu 120.000 Euro pro Wohnung zur Verfügung.

Förderprogramme

Künftig können Zuschüsse für den Heizungstausch bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert schwerpunktmäßig zusätzliche Effizienzmaßnahmen bei der Sanierung. Ergänzende Darlehen können über die Hausbank beantragt werden.

Nach der Veröffentlichung des Leitfadens im Bundesanzeiger (vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses) können laut Ministerium ab dem 29. Dezember Heizungserneuerungen in Auftrag gegeben und später ein Antrag auf Förderung gestellt werden. "Sie können also schon jetzt von den neuen Förderkonditionen profitieren." Voraussetzung ist, dass die Bedingungen der Förderrichtlinien eingehalten werden. Die Übergangsbestimmung gilt für Projekte, die vor dem 31. August 2024 beginnen. Anträge müssen bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Technische Anträge für die KfW-Wärmeförderung für private Selbstnutzer von Einfamilienhäusern können voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 gestellt werden.

Im Rahmen der Übergangsbestimmungen hat das Ministerium darauf hingewiesen, dass bei der Beantragung von Heizkostenzuschüssen und anderen Effizienzmaßnahmen auch mit Fachbetrieben abgeschlossene Liefer- oder Dienstleistungsverträge vorgelegt werden müssen.

Wie der Verband die neue Förderung einschätzt

Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH-Energieberaterverbandes, sagt: "Die neue BEG-Förderung löst keine Aufregung aus, aber wir sind vor allem zufrieden." Die Förderung von Einzelmaßnahmen wie dem Heizungstausch wird künftig gezielter erfolgen und mehr Menschen zugute kommen, insbesondere durch den Schnelligkeitsbonus.

Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, hält es für unbedingt erforderlich, dass die Förderung pünktlich zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt - um die derzeitige Unsicherheit zu beenden. Laut BEG-Förderantrag liegt die Nachfrage nach Wärmepumpen derzeit um mehr als 70 Prozent unter dem Vorjahresniveau.

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Quelle: www.stern.de

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