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Gerichtsverfahren gegen irreführende Werbung auf Kreuzfahrtschiffen

Das Landgericht Hamburg hält eine ehemalige Werbeaussage der Kreuzfahrten Reederei Tui Cruises für irreführend. Dabei geht es um Aussagen mit einem Klimabezug.

Das Landgericht Hamburg hat TUI Cruises untersagt, einen bestimmten Werbeslogan zu verwenden, der...
Das Landgericht Hamburg hat TUI Cruises untersagt, einen bestimmten Werbeslogan zu verwenden, der zuvor auf ihrer Website dargestellt wurde.

- Gerichtsverfahren gegen irreführende Werbung auf Kreuzfahrtschiffen

Das Landgericht Hamburg hat den Kreuzfahrtunternehmen Tui Cruises untersagt, eine bestimmte Form von klimarelevanter Werbung zu verwenden. Es geht um den Satz "2050 Net-zero Cruise Operation", der angeblich in einer älteren Version der Website verwendet wurde. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Klage eingereicht (Aktenzeichen 315 O 9/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In den Augen des Gerichts ist diese klimabezogene Aussage irreführend, da sie unklar ist, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. "Unserer Meinung nach könnte der Satz so interpretiert werden, dass die CO2-Emissionen im Kreuzfahrtbetrieb bis 2050 vollständig vermieden werden oder dass durch Ausgleichsmaßnahmen ein ausgeglichenes Gleichgewicht erreicht wird."

Werbung mit Umweltbezug muss hohen Anforderungen an Genauigkeit, Klarheit und Klarheit genügen, betonte das Gericht. Es gibt eine "erhöhte Informationsbedürftigkeit". Tui Cruises hat diesen Anforderungen mit einem auf der Website präsentierten Maßnahmenbündel nicht entsprochen.

"Unser Diagramm des Dekarbonisierungsplans (Klima-Schutz-Roadmap), das Gegenstand des Verfahrens war, wurde bereits seit über einem halben Jahr angepasst", sagte ein Tui Cruises-Sprecher auf Anfrage. "Unabhängig vom heutigen Urteil werden wir unsere 'Nachhaltigkeitsstrategie 2030' weiterhin konsequent umsetzen und an unseren ambitionierten Klimazielen festhalten." Das Unternehmen werde prüfen, ob es gegen das Urteil in Berufung geht.

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, sagte, dass solche Werbung oft unzulässig sei. "Das heutige Urteil gegen Tui Cruises ist ein Präzedenzfall für die Überprüfung vieler Werbestatements, mit denen Unternehmen Werbung machen wollen, dass sie in ein paar Jahren besonders klimafreundlich sein werden, obwohl sie es jetzt noch lange nicht sind."

Das Urteil des Landgerichts Hamburg unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Gerechtigkeit in der Umweltwerbung, da irreführende Aussagen über Klimaverpflichtungen als inakzeptabel betrachtet werden können. Die Entscheidung des Gerichts betont die Notwendigkeit für Werbetreibende wie Tui Cruises, Verbrauchern klare und genaue Informationen zu liefern.

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