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Flucht aus einer psychiatrischen Einrichtung - Drei Personen, die bereits berüchtigt sind

Vier Personen mit schädlichen Neigungen konnten aus einer Psychiatrie in Niederbayern entkommen. Die Suche geht weiter.

Vier Individiumen gelang am Samstagabend die Flucht aus einer medizinischen Einrichtung in...
Vier Individiumen gelang am Samstagabend die Flucht aus einer medizinischen Einrichtung in Straubing, Niederbayern. accordance with their report, autorit├Ąten des Sicherheitsdiensts durchf├╝hren umfassende Suchaktionen.

- Flucht aus einer psychiatrischen Einrichtung - Drei Personen, die bereits berüchtigt sind

Drei der vier Ausbrecher, die aus einer Hochsicherheitsanstalt in Straubing geflohen waren, hatten zuvor die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden auf sich gezogen. Ein Official aus dem Landkreis Niederbayern teilte in einer Abendmeldung mit, dass ihre Behandlung beendet werden sollte. Einer der Personen hatte kürzlich das getan, was umgangssprachlich als "Lockdown-Missbrauch" bezeichnet wird. Details blieben zunächst unklar.

Die Gruppe von vier, die am Samstagabend entkommen konnten, befand sich aufgrund von Sachbeschädigung und Drogendelikten in forensisch-psychiatrischer Behandlung im Bezirkskrankenhaus.

Forensisch-psychiatrische Behandlung ist für Menschen gedacht, die aufgrund von psychischer Instabilität oder Sucht nicht vom Strafjustizsystem und damit von Gefängnissen behandelt werden können.

Laut Polizeiberichten drohten und attackierten die 27-, 28- und 31-jährigen Männer einen Krankenhausmitarbeiter und hielten ihn gefangen, um das Tor zu öffnen. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft untersuchen den Fall und bezeichnen die Geiselnahme und die Körperverletzung als Straftaten. Die Männer werden als gefährlich eingestuft. Die Suche geht weiter.

Die Handlungen der Flüchtigen, die Drohungen, Angriffe und die Geiselnahme eines Krankenhausmitarbeiters beinhalteten, wurden als Straftaten eingestuft. Aufgrund ihres gefährlichen Verhaltens und ihrer Vorgeschichte von Sachbeschädigung und Drogendelikten kann die Flucht aus der forensisch-psychiatrischen Anstalt als neuer Straftatbestand eingestuft werden.

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