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Die Verwaltung plant, sich für die Nutzung von Elektroautos als Dienstfahrzeuge einzusetzen.

Abgeschaffte Steuervergünstigungen

Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wurde im Dezember gestrichen.
Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wurde im Dezember gestrichen.

Die Verwaltung plant, sich für die Nutzung von Elektroautos als Dienstfahrzeuge einzusetzen.

Die Bundesregierung plant, den Verkauf von Elektrofahrzeugen durch business-spezifische Anreize wieder anzukurbeln, nachdem die Nachfrage nach dem Wegfall von Regierungssubventionen gesunken ist. Diese Initiative, die "Wachstumsinitiative" genannt wird, enthält die Einführung verbesserter Steuerabschreibungen für Elektroautos, die als Firmenwagen genutzt werden. Laut dem Entwurfsgesetz ist das Hauptziel der Bundesregierung, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzutreiben. Man glaubt, dass substanzielle Steuermaßnahmen dazu notwendig sind.

Der Markt für Elektrofahrzeuge erlebte nach dem Ende der Regierungssubventionen einen erheblichen Einbruch. Der Umweltbonus, ein beliebter Anreiz, wurde im Dezember aufgrund finanzieller Einschränkungen abrupt beendet. Die Haushaltsverhandlungen im Juli führten zu einer Einigung auf die "Wachstumsinitiative", die Steuervergünstigungen für von Unternehmen genutzte Elektroautos enthält.

Genauer gesagt sieht der Plan die Einführung einer Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare emissionsfreie Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2024 vor. Außerdem wird die Grenze für den Bruttolistenpreis von Elektrofahrzeugen in der Unternehmenssteuer, die derzeit bei 70.000 Euro liegt, auf 95.000 Euro erhöht.

Wirtschaftsminister Robert Habeck erwartet, dass die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen durch diese Initiative steigen wird. Er bezeichnete es als "Nachfragedruck". Firmawagen sind insbesondere für den Gebrauchtwagenmarkt von Bedeutung, da sie relativ kurze Haltedauern haben.

Das Entwurfsgesetz schlägt auch vor, dass die neuen Maßnahmen "klare Steueranreize" bieten, die speziell dazu beitragen, den Markt für Elektromobilität im Geschäftssektor auszudehnen. Diese Regelung gilt nur für neu erworbene vollelektrische Fahrzeuge. Die Einführung ist zeitlich begrenzt und soll von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten, um schnelle Investitionsentscheidungen zu fördern.

Laut dem Entwurfsgesetz sind die erwarteten Steuerverluste für 2024 minimal. Für 2025 werden Steuerverluste von 480 Millionen Euro geschätzt und für 2028 wird erwartet, dass sie 540 Millionen Euro erreichen.

Der Wegfall der Regierungssubventionen führte zu einem Rückgang der Elektrofahrzeugverkäufe, was die Wirtschaft beeinträchtigte. Die "Wachstumsinitiative" der Bundesregierung zielt darauf ab, den Markt durch verbesserte Steuerabschreibungen für Firmen-Elektrofahrzeuge wiederzubeleben, was die Nachfrage anregen und die Wirtschaft ankurbeln könnte.

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