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Antrag von Peggys Mutter auf Schmerzensgeld erfolglos

Unzureichender Nachweis vorhanden

15 Jahre lang wusste die Mutter von Peggy nicht, wo ihre Tochter war. Sie weiß immer noch nicht,...
15 Jahre lang wusste die Mutter von Peggy nicht, wo ihre Tochter war. Sie weiß immer noch nicht, wer für ihren Tod verantwortlich ist.

Antrag von Peggys Mutter auf Schmerzensgeld erfolglos

Im Mai 2001 verschwand die kleine Peggy, um fünfzehn Jahre später tot aufgefunden zu werden, wobei das Rätsel um ihren Tod noch immer ungelöst ist. Ihre Mutter bemüht sich um eine Entschädigung von einem früheren Verdächtigen, jedoch ohne Erfolg.

Die Mutter von Peggy Knobloch aus Oberfranken, die so lange im Dunkeln tappte, bis sie ihre Tochter tot auffand, ist mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld gegen einen früheren Verdächtigen gescheitert. Die Zivilkammer des Landgerichts Hof wies die Klage als unbegründet ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Sie könne nicht beweisen, dass der Mann die Leiche ihres Kindes im Jahr 2001 in ein Waldgebiet gebracht habe, erklärte die Kammer.

Die Mutter verlangte in dem erstaunlichen Strafverfahren 75.000 Euro Entschädigung von dem Ex-Verdächtigen. Sie war der Ansicht, dass ihr Leiden in den vergangenen 15 Jahren auf seine Taten zurückzuführen sei. Sie verlangte 5.000 Euro für jedes Jahr der Ungewissheit, das sie erlebt hat.

Das neunjährige Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Ihre sterblichen Überreste wurden 2016 in einem Waldgebiet in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Bisher wurde niemand als Täter überführt.

Fragwürdiges Geständnis

Die Behauptung der Mutter stützt sich auf eine frühere Aussage des Mannes bei der Polizei im Jahr 2018. In der Vernehmung gab er an, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldgebiet gebracht zu haben. Er habe die Leiche des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg in Empfang genommen.

Bei seiner Vernehmung soll der Mann jedoch unter Druck gesetzt worden sein. Die Polizei bestritt dies, aber er widerrief später sein Geständnis und wurde freigelassen. Die Kammer bezweifelte außerdem den Wahrheitsgehalt seiner Aussage in mehreren Punkten sowie die Ungereimtheiten zwischen seiner polizeilichen Aussage und den tatsächlichen Erkenntnissen, die darauf hindeuteten, dass Teile seiner Aussage nicht zutreffend waren.

Wie in der Strafjustiz muss der Kläger auch im Zivilprozess Beweise vorlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann hatte die Vorwürfe stets bestritten und behauptet, seine damaligen Aussagen bei der Polizei seien falsch und nur unter Druck gemacht worden.

Bis heute ist in dem so genannten Cold Case niemand für den Tod des Mädchens zur Rechenschaft gezogen worden. Ein geistig behinderter Mann aus Lichtenberg wurde 2004 wegen Mordes an Peggy verurteilt, aber zehn Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren freigelassen. Nachdem der 41-Jährige 2018 nicht mehr als Tatverdächtiger galt, stellte die Staatsanwaltschaft im Oktober 2020 die Ermittlungen ein. Im April 2021 wurden ihre sterblichen Überreste heimlich beigesetzt.

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Quelle: www.ntv.de

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