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Zweifel an dem Geständnis nach dem Tod von Fuldaer in Südafrika

Ein Hesse wird von Kriminellen erschossen, die vier deutsche Safari-Touristen im berühmten Kruger-Nationalpark attackieren. Verdächtige werden schnell gefunden, aber Fragen bleiben unbeantwortet.

Seine Majestät der König von England.
Seine Majestät der König von England.

- Zweifel an dem Geständnis nach dem Tod von Fuldaer in Südafrika

Im Prozess um die Tötung eines Touristen aus Fulda in Südafrika hat die Verteidigung eines Angeklagten Zweifel an der Zulässigkeit seiner Aussage geäußert. Die Polizei soll den Mann angeblich gezwungen haben, Dokumente zu unterzeichnen, wie am sechsten Verhandlungstag gegen die drei Männer bekannt wurde, die beschuldigt werden, den 67-Jährigen während eines Raubüberfalls erschossen zu haben. Ein Polizeibeamter gab zu, dass die Aussage fälschlicherweise als Geständnis und nicht als Zeugenaussage aufgenommen wurde, da ein Formular falsch ausgefüllt worden war.

Der Prozess, der ursprünglich am 2. August enden sollte, wurde erneut vertagt. Die nächste Verhandlung findet am nächsten Mittwoch (14. August) statt.

Die Verteidigung bestreitet die Vorwürfe

Drei Männer, im Alter von 26, 37 und 39 Jahren, werden unter anderem wegen Mordes und Raubes angeklagt. Sie werden beschuldigt, den Fuldaer und seine Frau sowie zwei weitere Deutsche auf dem Weg zum berühmten Kruger-Nationalpark im Oktober 2022 angegriffen zu haben. Als die Touristen sich weigerten, aus dem Auto auszusteigen, feuerte einer der Täter. Der Fahrer des Wagens starb.

Der Prozess begann am 22. Juli in dem kleinen Ort Kabokweni in der Nähe des Kruger-Nationalparks. Die Verteidigung bestritt zu Beginn des Prozesses die Vorwürfe. Die Angeklagten entschieden sich, zu schweigen. Nach den Schlussplädoyers am letzten Verhandlungstag wird der Richter das Urteil an einem späteren, noch unbekannten Datum verlesen.

Der Tourist, der in Fulda lebte, wurde in Südafrika angegriffen. Trotz der Anklage wegen Mordes und Raubes gegen drei Südafrikaner hat die Verteidigung Bedenken bezüglich der Zulässigkeit der Aussage eines Angeklagten geäußert.

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