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Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Kann ich in Deutschland einen Qualifizierungskurs belegen?

Mit dem Visum zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, können Sie sich in Deutschland aufhalten,....aussiedlerbote.de
Mit dem Visum zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, können Sie sich in Deutschland aufhalten, um Ihren Abschluss anerkennen zu lassen..aussiedlerbote.de

Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Damit im Ausland ausgebildete Personen ihre berufliche Tätigkeit auch in Deutschland ausüben können, können ausländische Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Dies tun sogenannte Akkreditierungsstellen. Allerdings fehlen manchmal einige Qualifikationen, die für die volle Anerkennung ausländischer Qualifikationen erforderlich sind. Wenn das auf Sie zutrifft, können Sie einen Qualifizierungskurs in Deutschland absolvieren. Das können beispielsweise technische Ausbildungen oder berufsbezogene Deutschkurse sein. Zur Teilnahme benötigen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gemäß §16d Aufenthaltsgesetz .

Achtung! Und am 7. Juli 2023 wurde im Rahmen der Fachkräftemigration nach Deutschland ein neues Gesetz verabschiedet. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland" Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!

Was soll ich tun? Muss ich es wissen?

Kann ich ein Visum zur Anerkennung meiner beruflichen Qualifikationen erhalten?

Zunächst müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation bei der zuständigen Behörde in Ihrem Land einreichen. Wenn die zuständige Behörde eine weitere Qualifizierung für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als erforderlich erachtet und Sie ausreichende Deutschkenntnisse (A2) nachweisen können, können Sie sich in Deutschland weiterqualifizieren.

Wo kann ich meine anerkannten Qualifikationen als ausländische Fachkraft nachweisen?

Die zuständige Stelle, die Ihre Qualifikationen anerkennt, finden Sie unter ancognition-in- Deutschland .de. Sie können sich auch vorab beraten lassen. Lokale Empfehlungen für einige Länder finden Sie unter der Adresse „Auslandsberatung". Alternativ können Sie auch make-it-in-Germany

Weitere Informationen zum Thema Anerkennung finden Sie in unserem Datenkapitel „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen " .

Wo beantrage ich ein Visum?

Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Land oder einem Nachbarland ein Visum beantragen und die dort genannten Dokumente vorlegen.

Bitte beachten Sie: Es kann mehrere Monate dauern, bis Ihr Visumantrag bearbeitet wird.

Sollten Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen, wenden Sie sich bitte bei der Einreise an die Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes und reichen Sie dort die erforderlichen Unterlagen ein. Anschließend können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beantragen.

Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Die Liste finden Sie unter auswaertiges-amt.de Ein Land, dessen Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen.

Welche Dokumente benötige ich, um ein Visum/eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?

In unserem Kapitel „Nationale Visa" finden Sie die gesamte Liste der Dokumente – Staatsangehörige der Länder, die diese benötigen ein Landesvisum Sie benötigen ein Visum.

Um ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu erhalten, benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:

  • Erforderlicher Qualifikationsnachweis einer anerkannten Stelle.
  • Anmeldung entsprechender Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse. Sie benötigen mindestens A2.
  • Beweisen Sie, dass Sie während des Qualifikationszeitraums Ihren Lebensunterhalt verdienen können.

Was passiert nach der Einreise?

Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie die oben genannten Dokumente vorlegen, zu denen in der Regel auch die polizeiliche Meldepflicht und ein Mietvertrag gehören. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Aufenthaltserlaubnisse zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sind in der Regel 18 Monate gültig. Sollte sich das Ende Ihrer Qualifizierungsmaßnahme verzögern, kann diese um bis zu 6 Monate verlängert werden. Zum Beispiel, weil Sie die Prüfung wiederholen müssen.

Kann ich gegen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehen?

Sie können zusätzlich zu Ihren Anspruchsvoraussetzungen bis zu zehn Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Ihnen eine Stelle bei einem auf Ihre berufliche Tätigkeit zugeschnittenen Unternehmen angeboten wird, können Sie möglicherweise auch mehr als 10 Stunden pro Woche für dieses Unternehmen arbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit muss zunächst zustimmen. Dazu müssen Sie dort ein konkretes Stellenangebot einreichen. Ein Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit prüft das Angebot und stellt Ihnen eine Arbeitserlaubnis für die Stelle aus. Die Bundesagentur für Arbeit für Ihre Region finden Sie unter arbeitsagentur.de.

Was passiert nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahmen?

Wenn Sie die Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen und einen geeigneten Arbeitsplatz, Ausbildungsplatz oder Studienplatz gefunden haben, können Sie eine Fachkräfteaufenthaltserlaubnis oder eine Ausbildungs- oder Studienaufenthaltserlaubnis beantragen. Den Antrag können Sie direkt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde stellen.

Wenn Sie noch keine Arbeit gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen. Sie können den Antrag auch direkt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde stellen.

Wichtig

Weitere Informationen zum Thema Anerkennung finden Sie in unserem Kapitel „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“. Weitere Informationen zur Jobsuche finden Sie im Kapitel „Jobsuche und Bewerbung“.

Quelle: handbookgermany.de

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