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Viele Leistungsempfänger zahlen Miete und Heizung

Diejenigen, die Leistungen in Höhe der Grundsicherung Bezug haben, erhalten zudem Unterstützung für Miete und Heizung. Jedoch reicht das oft nicht.

Durchschnittlich mussten Empfänger von Wohlfahrt im Land rund 78 Euro aus eigener Tasche pro Monat...
Durchschnittlich mussten Empfänger von Wohlfahrt im Land rund 78 Euro aus eigener Tasche pro Monat von der Grundleistung oder Ersparnissen zahlen.

- Viele Leistungsempfänger zahlen Miete und Heizung

Viele Empfänger der Sachsen-Anhalt's Bürgergeld, sowie bundesweit, müssen wegen ihrer als unangemessen eingestuften Unterkunft mehr für Miete und Heizung zahlen. Laut der Bundesregierung, die auf eine Anfrage der Linken im Parlament antwortete, mussten im vergangenen Jahr rund 11,5 % der Haushalte, die Bürgergeld erhielten und anerkannte Wohnkosten in der Region zwischen Arendsee und Zeitz hatten, extra zahlen. Im Durchschnitt mussten sie etwa €78 aus eigenen Mitteln oder Ersparnissen aufbringen. Insgesamt waren über 10.300 Haushalte betroffen.

Bundesweit mussten fast 320.000 Bürgergeldhaushalte nicht die vollen Wohnkosten erstattet bekommen und mussten im Durchschnitt €103 monatlich aus der eigenen Tasche zahlen.

Die Höhe der zusätzlichen Kosten variierte je nach Lage innerhalb von Sachsen-Anhalt. Die meisten mussten im Saalekreis zahlen, und zwar im Durchschnitt €112, gefolgt von Halle und dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit durchschnittlich €100. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld waren es rund €63, und im Landkreis Stendal und im Altmarkkreis Salzwedel jeweils etwa €67 und €66.

Richtlinien für Miete und Wohnfläche

Im Grunde übernimmt der Staat die Wohnkosten, einschließlich Miete und Heizung, für Bürgergeldempfänger, aber nur wenn sie als angemessen gelten. Um dies zu qualifizieren, dürfen Miete und Wohnfläche bestimmte regional festgelegte Grenzen nicht überschreiten. Wer in einer zu großen Wohnung lebt, wird zum Umzug oder zur Vermietung eines Zimmers ermutigt.

Soziale Organisationen kritisieren seit langem, dass die festgelegten Mietobergrenzen oft unrealistisch sind. Betroffene haben oft keine Chance, eine günstigere Alternative zu finden, und müssen stattdessen immer höhere Beträge zahlen, was ihnen weniger Geld für Essen, Kleidung und Bildung lässt.

Der Bundestag hat Richtlinien für Miete und Wohnfläche beschlossen, die besagen, dass Wohnkosten, einschließlich Heizung, für Bürgergeldempfänger vom Staat übernommen werden sollten, aber nur wenn sie als angemessen gelten. Der Bundestag debattiert derzeit Vorschläge zur Überprüfung und möglichen Erhöhung dieser Richtlinien, um sie realistischer und bezahlbarer für Bürgergeldempfänger zu machen.

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