zum Inhalt

Verfassungsgericht entscheidet über Berlin-Zusammenbruch

Es ist klar, dass die Berliner Bundestagswahl 2021 etwas Besonderes, wenn auch chaotisch ist. Aber die Frage ist: Hält das Ergebnis oder müssen wir noch einmal abstimmen?

An einer Stange im Stadtteil Prenzlauer Berg hängt ein Schild mit der Aufschrift „Wahllokal“. Foto.aussiedlerbote.de
An einer Stange im Stadtteil Prenzlauer Berg hängt ein Schild mit der Aufschrift „Wahllokal“. Foto.aussiedlerbote.de

Bundestagswahl - Verfassungsgericht entscheidet über Berlin-Zusammenbruch

Mehr als zwei Jahre nach der turbulenten Bundestagswahl in Berlin fragen sich die Menschen in der Bundeshauptstadt nun, wer von ihnen wieder wählen darf. Ob und in welchem ​​Umfang die Wahlen vom 26. September 2021 wiederholt werden müssen, wird das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (10 Uhr) in Karlsruhe bekannt geben. Hintergrund ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag. (Az. 2 BvC 4/23)

Am Wahltag herrschte in vielen Wahllokalen in Berlin Chaos: Lange Wartezeiten, Warteschlangen, Stimmzettel waren falsch oder gingen ganz verloren. Wahllokale müssen vorübergehend schließen oder bis nach 18 Uhr geöffnet bleiben.

Im Jahr 1713 wurden beim Bundestag Einsprüche gegen die Bundestagswahlen des Kantons Berlin erhoben, unter anderem vom Bundeswahlleiter. Richter Peter Müller sagte bei einer Anhörung im Juli, dass diese Zahl etwa achtmal so hoch sei wie die Zahl der Einsprüche bei früheren Wahlen. Eine „bisher unbekannte Zahl“. Wahlfehler können Menschen daran hindern, ihr Wahlrecht auszuüben.

Im November 2022 beschloss der Bundestag eine teilweise Wiederholungswahl auf Basis der Stimmen der Ampelpartei Sozialdemokraten, der Grünen und der FDP. Betroffen davon sind 327 der 2.256 Wahlkreise der Hauptstadt und 104 der 1.507 Briefwahlbezirke.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag war diese Entscheidung rechtswidrig, nicht zuletzt weil der Bundestag die Wahlen in den sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt hatte. Aus koalitionistischer Sicht müssen Neuwahlen daher in mehr Wahlkreisen stattfinden.

Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärte, dass der letzte Tag für Wiederwahlen der 11. Februar sei. Die Voraussetzungen für eine erneute Abstimmung sind seit dem Sommer weitgehend gegeben. „Landeswahlbehörden und Bezirke sind bereit.“

Brochler wies in der Anhörung darauf hin, dass die Durchführung einer Wahl im Advent oder rund um Weihnachten und Neujahr aufgrund des möglichen Mangels an Wahlhelfern nachteilig wäre. Die Vorsitzende Richterin Doris König entgegnete, der Senat werde versuchen, dies im Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung zu berücksichtigen.

Richter Müller erklärte, dass längst ein zweistufiges Prüfverfahren stattgefunden habe: zunächst als Sache des Bundestags und später als Sache des Verfassungsgerichtshofs. Mueller sagte, dass aufgrund der Vielzahl der Einsprüche, selbst wenn die Fortschritte so weit wie möglich beschleunigt würden, eine Terminfestlegung im Voraus nicht möglich sei.

Landeswahlleiter Brochler kündigte an, nach der Anhörung weitere Angaben zu machen. „Die Frage ist, ob wir den Bundestagsbeschluss zur Teilduplizierung umsetzen können“, sagte er der dpa.

Aufgrund der Änderungen erklärte das Berliner Verfassungsgericht am 26. September 2021 die Abgeordnetenhauswahl wegen „schwerwiegender institutioneller Mängel“ und einer Vielzahl von Wahlfehlern für ungültig. Diese Wahl stellt eine komplette Wiederholung der Wahl vom 12. Februar 2023 dar, sodass das schwarz-rote Bündnis das seit 2016 regierende Dreierbündnis aus Sozialdemokraten, Grünen und Linken ablöst.

Gerichtsbekanntmachungen, Verhandlungsstrukturen, Bundestagsbeschlüsse, Bundestagsinformationen zu diesem Thema

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles