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Unversteuerte Shisha: Bruder ins Gefängnis

Nach einem mehr als einjährigen Prozess hat das Landgericht Düsseldorf vier Brüder des Handels mit 63 Tonnen zollfreiem Wasserpfeifentabak für schuldig befunden. Sie hinterzogen Steuern in Höhe von 1,4 Millionen Euro und gründeten eine kriminelle Vereinigung. Das Gericht verurteilte sie zu drei...

Statue der Justitia, die Waage und Schwert in den Händen hält. Foto.aussiedlerbote.de
Statue der Justitia, die Waage und Schwert in den Händen hält. Foto.aussiedlerbote.de

Urteil - Unversteuerte Shisha: Bruder ins Gefängnis

Nach einem mehr als einjährigen Prozess hat das Landgericht Düsseldorf vier Brüder des Handels mit 63 Tonnen unversteuertem Shisha-Tabak für schuldig befunden. Sie hinterzogen Steuern in Höhe von 1,4 Millionen Euro und gründeten eine kriminelle Vereinigung. Das Gericht verurteilte sie zu drei Jahren, fünf Monaten und viereinhalb Jahren Gefängnis.

Vier Brüder wurden dem Al-Z.-Clan zugeordnet. Der fünfte Angeklagte wurde als Unterstützer zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht stützte sich nicht nur auf die Aussagen zahlreicher Zeugen und Aufzeichnungen über Abhör- und Observationen, sondern auch auf die Geständnisse zweier Angeklagter im Alter von 46 und 51 Jahren.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters haben die Brüder zwischen 2016 und 2018 „in ihren Fabriken in Solingen und Langenfeld tonnenweise Shishas produziert und diese unter gefälschten Marken zu Dumpingpreisen in ganz Deutschland und Europa verkauft“.

Die Produktionsmenge entspricht dem Jahresumsatz namhafter kommerzieller Hersteller und Anbieter von Shisha-Tabak, die auf dem deutschen Markt tätig sind.

Die Aufgabenverteilung sei klar, hieß es vom Gericht. Ein 43-jähriger Mann versorgte die Produktions- und Lageranlagen in Solingen und Langenfeld, ein 38-jähriger Mann lieferte Gewürze und Rohtabak. Der 46-Jährige ist für die Verpackung und den Vertrieb verantwortlich.

Die Verteidiger der beiden geständigen Rädelsführer im Alter von 46 und 51 Jahren forderten für ihre Mandanten eine Bewährungs- oder Bewährungsstrafe. Die Verteidiger der drei Mitangeklagten forderten Freispruch.

Aufgrund des konsumierten Aromas gingen die Ermittler von einem Steuerausfall in Höhe von 4,5 Millionen Euro aus. Das Gericht befand, dass dies nicht nachgewiesen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der Verteidigung angefochten werden.

Bei einer Razzia im Juli 2018 wurden 2,3 Tonnen Shisha-Tabak, 550 Kilogramm Rohtabak, Maschinen, fünf hochwertige Autos und Bargeld beschlagnahmt. Beamte des Zollfahndungsamtes Essen durchsuchten 29 Gegenstände in Solingen, Essen, Langenfeld und Heilbronn.

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Quelle: www.stern.de

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