zum Inhalt

Untreue im Stuttgarter Krankenhaus: Ex-Manager inhaftiert

Bestechliche Abmachungen betreffend internationale Patienten an der Klinik mögen die Stadt Stuttgart Millionen gekostet haben. Der ehemalige Manager muss nun für dies die Verantwortung tragen.

- Untreue im Stuttgarter Krankenhaus: Ex-Manager inhaftiert

Aufgrund des Skandals um die Stuttgarter Klinik wurde der ehemalige Leiter der internationalen Abteilung, Andreas Braun, vom Landgericht zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts befand, dass der Angeklagte unter anderem die Zahler von 371 libyschen Kriegsverletzten von 2013 bis 2015 über deren Behandlung und Pflege getäuscht hatte, um höhere Einnahmen für die Klinik und sechsstellige Summen für verschiedene Dienstleister zu sichern. Braun wurde unter anderem wegen Untreue, Bestechlichkeit und versuchter Betrugs schuldig gesprochen.

Braun hatte bereits mehrere Monate in Haft verbracht und hatte durch seine Aussagen während der Ermittlungen zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe eingesetzt.

Braun war zuvor Landesvorsitzender der Baden-Württemberg Grünen gewesen und hatte keine Vorkenntnisse im Gesundheitswesen für die Führungsposition mitgebracht. Er sollte damals dazu beitragen, das Defizit der Stuttgarter Klinik durch die Akquise ausländischer privater Patienten zu reduzieren.

Der Stuttgarter Klinik-Skandal umfasste schwerwiegende Finanzdelikte, darunter Straftaten wie Untreue und Bestechlichkeit. Trotz seiner Bemühungen, die Vorwürfe während seiner Haftzeit aufzuklären, wurde Braun ultimately für diese Straftaten schuldig gesprochen.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles

Der 38-Jährige bestritt in dem Prozess, für den Tod des Unternehmers verantwortlich zu sein.

Ein Mordprozess ohne Leiche endet mit lebenslangem Gefängnis.

Ein Mordprozess ohne Leiche endet mit lebenslangem Gefängnis. In einem Prozess, bei dem es keine Leiche gibt, hat das Landgericht Bielefeld einen 38-Jährigen wegen eines aus Habgier begangenen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ohne die Leiche des Opfers muss das Gericht alternative Möglichkeiten außer einem gewaltsamen Tod in Betracht

Mitglieder Öffentlichkeit