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Söder: „An der Schuldenbremse hat sich nichts geändert“

Die Aussetzung der Schuldenbremse ist an der Ampel heftig umstritten. CSU-Trainer Söder will keine Änderungen und ist von Lindners jüngsten Äußerungen enttäuscht. Der Finanzminister reagierte schnell.

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CSU-Vorsitzender Markus Söder sagte, die Koalition werde Änderungen der Schuldenbremse des Bundestags nicht zustimmen. Foto.aussiedlerbote.de

Haushalt - Söder: „An der Schuldenbremse hat sich nichts geändert“

Bayerns Kanzler Markus Söder (CSU) will keine Änderungen an der Schuldenbremse. „Die Schuldenbremse wird nicht gelockert“, sagte Söder im TV-Sender „Berlin Direkt“ zur Finanzlage. „Vielleicht können wir das noch ein bisschen modifizieren“, sagte Christian Lindner in einem neuen Interview, das mir auch gefällt „Ich bin sehr enttäuscht.“ Minister Lindner (FDP). Söder sagte, die EU werde einer Änderung der Schuldenbremse durch den Bundestag auf keinen Fall zustimmen. „Damit ist die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht gegeben.“

Lindner weigerte sich, die von den Koalitionspartnern Sozialdemokraten und Grüne geforderten grundlegenden Änderungen an der Schuldenbremse vorzunehmen, kündigte jedoch kürzlich Pläne für einige Reformen im nächsten Jahr an. Der FDP-Politiker sagte am Samstag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, er plane, die Berechnung der sogenannten Konjunkturkomponente zu überarbeiten, um mehr Spielraum für den Fall eines Konjunktureinbruchs zu schaffen. „Ziel ist es, die Berechnungen an den aktuellen Stand der Wirtschaftsforschung anzupassen, wodurch sich die Schwankungsbreite verändert“, sagte er.

Der Finanzminister schrieb auf der Plattform X (ehemals Twitter), dass er von Söder etwas enttäuscht sei. „Als ehemaliger Finanzminister hätte er wissen müssen, dass eine Aktualisierung der Berechnungen zur wirtschaftlichen Komponente der Schuldenbremse nicht zu einer Erhöhung der Verschuldung führen würde.“ Eine Zweidrittelmehrheit sei daher nicht erforderlich.

Aufgrund der enormen Staatsverschuldung Deutschlands wurde die Schuldenbremse 2009 im Grundgesetz verankert. Für eine grundlegende Reform ist eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat erforderlich. Der wirtschaftliche Teil hingegen beruht lediglich auf dem Umsetzungsgesetz der Schuldenbremse.

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Quelle: www.stern.de

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