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Rechnungshof: Die Hälfte der ukrainischen Flüchtlinge bricht Integrationskurse nicht ab

Der Bundesrechnungshof beklagte die schlechte Bilanz der ukrainischen Integrationskurse. „Trotz hoher Ausgaben sind die Ergebnisse ernüchternd: Weniger als die Hälfte der ukrainischen Kriegsflüchtlinge haben Integrationskurse erfolgreich abgeschlossen“, heißt es in dem Prüfungsbericht, der dem...

Integrationskurs für Ukrainer in Berlin.aussiedlerbote.de
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Rechnungshof: Die Hälfte der ukrainischen Flüchtlinge bricht Integrationskurse nicht ab

Der Rechnungshof zitierte in seinem Bericht Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dadurch wurden seit Kriegsausbruch im Februar 2022 fast 450.000 Ukrainer in Integrationskurse aufgenommen, davon erhielten etwa 198.000 einen Abschluss. „Mehr als die Hälfte der ukrainischen Kriegsflüchtlinge haben die Integrationskurse nicht erfolgreich abgeschlossen“, heißt es im Rechnungshofbericht weiter.

Bis Ende September 2023 hatten rund 135.000 Ukrainer Integrationskurse abgeschlossen, davon 61.266 (bzw. 46 %) erfolgreich. Sie erreichten im Deutschtest das Niveau B1 und bestanden den Test „Leben in Deutschland“. Von den 56.750 Durchgefallenen bestanden die meisten den Sprachtest nicht. Dem Bericht zufolge brachen 16.546 Ukrainer die Schule ab, ohne die Prüfung abzulegen.

Die Erfolgsquote von 46 Prozent sei „alarmierend, aber unbefriedigend“, schrieben Prüfer des Bundesamtes für Rechnungswesen. Das Bundesinnenministerium und das BAMF sollen einen schnellen Zugang zu Integrationskursen insbesondere für ukrainische Flüchtlinge sicherstellen. Der Rechnungshof forderte jedoch die Behörden beider Länder auf, zu untersuchen, „wie man dazu beitragen kann, den Anteil erfolgreicher Teilnahmen zu erhöhen und den Anteil der Abhebungen zu verringern“.

„Die überwiegende Mehrheit (rund 90 %) der ukrainischen Testteilnehmer erreichten im Sprachtest das Niveau B1 oder unter dem Niveau A2“, erklärte ein BAMF-Sprecher mit Bezug auf den Bericht der Prüfkammer. „Trotz des Vorliegens flugbedingter Einflussfaktoren, wie z B. unklare Absichten oder Traumata“, erreichten sie dieses Ziel. Der Sprecher fügte hinzu, dass der Bundesrechnungshof die A2-Ergebnisse als positiv bezeichne und sie als unvereinbar mit den rechtlichen Zielen von B1 bemängelt.

Allerdings sei das B1-Niveau „ein bewusst ehrgeiziges Ziel“. Auch wenn das gesetzlich festgelegte Studienziel B1 bei Abschluss mit A2 offiziell nicht erreicht wird, „sind die Lernfortschritte beträchtlich und bieten eine gute Grundlage für die weitere Integration“.

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Quelle: www.stern.de

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