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Corona-Impfung
Eine medizinische Mitarbeiterin befüllt eine Spritze mit einem Corona-Impfstoff.

Das Landgericht Düsseldorf hofft, am Donnerstag das erste Urteil im Patentstreit um einen Coronavirus-Impfstoff zwischen dem Impfstoffentwickler Curevac und dem Rivalen Biontech verkünden zu können. Curevac wirft Biontech vor, bei der Herstellung seines milliardenfach eingesetzten Impfstoffs die Patente von Comirnaty Curevac zu verletzen. Biotech lehnte dies ab. Das Gericht hoffte zunächst, in vier Fällen Urteile verkünden zu können.

Curevac reichte im Juli letzten Jahres eine Klage gegen Biontec ein und forderte eine „angemessene Entschädigung“ für die Verletzung mehrerer seiner geistigen Eigentumsrechte im Verfahren mit von Biontech und Pfizer hergestellten Coronavirus-Impfstoffen. Einen konkreten Betrag nannte das Unternehmen nicht.

Biontech bestreitet die Vorwürfe. Die Arbeit des Unternehmens ist „original“. Biontech entwickelte Comirnaty im Jahr 2020 und ermöglichte damit die Impfung von mehr als 1 Milliarde Menschen weltweit. Dies verhinderte Millionen schwerer Krankheiten, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle.

Im fünften Fall will das Düsseldorfer Gericht zunächst die Verkündung der Entscheidung des Bundespatentgerichts Mitte Dezember abwarten. Dort beantragte Biontech die Nichtigerklärung des Curevac-Patents. Das Düsseldorfer Gericht will seine Entscheidung zu diesem umstrittenen Punkt daher erst am 28. Dezember bekannt geben.

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