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Michel: Notkredite nur zur Bewältigung von Krisen nutzen

Der Sächsische Rechnungshof forderte gute Geschäftspraxis auch in Zeiten finanzieller Unsicherheit. Präsident Jens Michel sieht das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Anhaltspunkt: „Dieses Urteil ist nicht nur für den Bund, sondern auch für die finanzielle Bewältigung künftiger...

Jens Michel spricht auf einer Pressekonferenz im Sächsischen Landtag. Foto.aussiedlerbote.de
Jens Michel spricht auf einer Pressekonferenz im Sächsischen Landtag. Foto.aussiedlerbote.de

Rechnungshof - Michel: Notkredite nur zur Bewältigung von Krisen nutzen

Auch in Zeiten finanzieller Unsicherheit setzt sich der Sächsische Wirtschaftsprüfer für eine solide Wirtschaft ein. Präsident Jens Michel sieht das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Anhaltspunkt: „Dieses Urteil ist nicht nur für den Bund, sondern auch für die finanzielle Bewältigung künftiger Krisen in den Ländern wegweisend. Es sendet ein wichtiges Signal: Notkredite können gestrichen werden.“ „Damit kann man nur auf Krisen reagieren“, sagte er am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der Chef der Agentur wollte sich ausführlich zu einem am Donnerstag vorgelegten Bericht des Rechnungshofs äußern.

Notkredite müssten zweckgebunden und zeitlich begrenzt genutzt werden, sagte Michel. Nur so können Schulden gemacht werden, die mit dem in der Verfassung verankerten Verbot der Neuverschuldung vereinbar sind. „Der Sächsische Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht immer wieder betont: Nur die Einhaltung der Schuldenregeln in normalen Zeiten schafft finanziellen Handlungsspielraum, um in Krisenzeiten handlungsfähig zu sein“, sagte der Präsident.

Am 15. November untersagte das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung die Umwidmung von Krediten in Höhe von rund 60 Milliarden Euro, die für Maßnahmen zum Klimaschutz im Rahmen von COVID-19 bestimmt sind. Daher gibt es bei vielen Projekten im Klima- und Transitionsfonds der Bundesregierung Probleme.

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Quelle: www.stern.de

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