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Limbach plädiert für eine stärkere Kontrolle bei der Auftragsvergabe.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach will bei der geplanten Reform des Weisungsrechts für Staatsanwälte strengere Regelungen. Er forderte seine Ministerkollegen auf der bevorstehenden Justizministerkonferenz auf, den politischen Einfluss auf die Staatsanwaltschaften...

Minister Benjamin Limbach, Justizminister von Nordrhein-Westfalen, spricht auf einer...
Minister Benjamin Limbach, Justizminister von Nordrhein-Westfalen, spricht auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf.

Agenturen der Staatsanwaltschaft - Limbach plädiert für eine stärkere Kontrolle bei der Auftragsvergabe.

Nach dem von dem Bundesjustizminister vorgeschlagenen Gesetz wird vorgeschlagen, dass Anweisungen von Bundes- und Landesregierungen an zukünftige Justizminister schriftlich, begründet und innerhalb engster Grenzen erfolgen sollen. Anweisungen von Vorgesetzten sind nur zulässig, wenn sie unrechtmäßige Entscheidungen verhindern und eine Entscheidungsspielraum oder Entscheidungskompetenz betreffen.

Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen meinte, dass zusätzliche Einschränkungen notwendig seien. Der RP Limbach zitierte den Minister, der sagte: "Das Entwurf des Bundesjustizministers ist halbherzig und verfehlt das Ziel, die Unabhängigkeit des Staatsanwaltsamts gegen politischen Einfluss sicherzustellen."

Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterverbands, informierte die Zeitung, dass die "politische Instruktionsgewalt für spezifische Strafverfahren" aus dem letzten Jahrhundert stamme. Rebehn warnte vor Missbrauch dieser Gewalt vor dem Justizministerkonferenz am Donnerstag in Hannover: "In falschen politischen Händen wäre das für die Staatsanwaltschaft katastrophal."

Der Bundesjustizminister Buschmann erklärte der Deutschen Presse-Agentur, dass der Entwurf aus seinem Büro die Einschränkungen der äußeren Ministerialinstruktionsgewalt deutlich auslegt, einschließlich eines Verbots unbezogenen Überlegungen. Er betonte: "Das bedeutet, dass politisch motivierte Anweisungen ohne Bezug zu den Verfahren unzulässig sind." Nach Buschmann würde die Aufhebung der Instruktionsgewalt ganz überhaupt widersprechen den Prinzipien der Demokratie, da das Staatsanwaltsamt in Deutschland ein Teil der Exekutive ist. Er argumentierte: "Die Möglichkeit, Anweisungen zu erteilen, sichert eine ständige Kettenlegitimation von den Menschen über das demokratisch gewählte Parlament und die Exekutive."

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