Gutachter haben im vergangenen Jahr in Hamburg und Schleswig-Holstein 224 Behandlungsfehler bestätigt. Das waren 26,4 Prozent aller untersuchten Fälle, wie der Medizinische Dienst am Donnerstag berichtete. In den beiden Jahren zuvor war der Wert etwas höher. 2022 entfielen mehr als 31 Prozent der Fälle auf grobe Behandlungsfehler. Diese sind aus Sicht der Fachleute nicht nachvollziehbar und verstoßen gegen elementare Grundsätze des Fachgebietes.
Die Fehler in der Pflege lagen mit 36,3 Prozent vor der Gruppe der Behandlungsfehler aus der Unfallchirurgie und bei orthopädischen Operationen. Diese hatten zuvor über Jahre die Statistik angeführt.
Für die Feststellung eines Behandlungsfehlers prüfen die Gutachterinnen und Gutachter, ob eine Behandlung nach «anerkanntem medizinischen Standard» ausgeführt wurde. Nur wenn dies nicht der Fall ist, haben die Versicherten eine Chance auf Anerkennung ihrer Schadenersatz-Forderung. Die fachlich unabhängig erstellten Gutachten des Medizinischen Dienstes stehen den Krankenkassen und den Versicherten zur Verfügung.