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Geschenke am Arbeitsplatz: Eine nette Geste oder Bestechung

Geschenke am Arbeitsplatz: Eine nette Geste oder Bestechung

Geschenke am Arbeitsplatz in Deutschland: Eine nette Geste oder Bestechung
Geschenke am Arbeitsplatz in Deutschland zu Weihnachten sind Teil vieler Geschäftsbeziehungen. Sie können unterschiedlich sein: eine Flasche Wein, eine Schachtel Pralinen, ein Buch oder Tickets für eine festliche Veranstaltung.

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Viele Mitarbeiter sind unsicher, welche Geschenke sie annehmen dürfen und welche nicht. Es besteht leicht das Risiko der Bestechung. Aus diesem Grund sollten Mitarbeiter beim Annehmen von Geschenken vorsichtig sein und auf bestimmte Dinge achten.

Geschenke am Arbeitsplatz in Deutschland: Welche sollten abgelehnt werden

Weihnachtszeit nähert sich schnell. Bald ist nicht nur die Zeit der Besinnlichkeit, sondern auch des Schenkens.

Die Möglichkeiten für kreative Geschenkideen sind vielfältig. In vielen Arbeitsumgebungen ist es üblich:

  • verschiedene angenehme Souvenirs;
  • Geschenksets;
  • Wein;
  • Champagner und andere Getränke zu verschenken.

Wenn ein Geschenk auf dem Schreibtisch erscheint, fragen sich viele, ob sie es überhaupt annehmen dürfen. Denn die Mitarbeiter fürchten, die Grenze zwischen einer netten Geste und Bestechung zu überschreiten. Diese Zurückhaltung ist für viele von Vorteil. Schließlich sollte man beim Schenken am Arbeitsplatz vorsichtig sein.

Man sollte keine Geschenke annehmen, die mit einer Gegenleistung verbunden sind, sei es nachträglich für bereits erbrachte Dienstleistungen oder als Anreiz für bestimmte Verhaltensweisen oder Entscheidungen. Dies betrifft nicht nur Führungskräfte und Entscheidungsträger, sondern jeden Mitarbeiter.

Geschenke am Arbeitsplatz: Eine nette Geste oder Bestechung. Foto: chao-ye / Pixabay

Wenn der Schenkende eine Gegenleistung erwartet, sollte man das Geschenk ablehnen. Denn dies könnte den Verdacht der Bestechung aufkommen lassen. Im Gesetz gibt es keine klare Grenze für den Wert der Geschenke.

Die Frage, ob dies als Verletzung der Pflichten in Arbeitsbeziehungen oder als strafbare Bestechung gilt, hängt nicht unbedingt vom Wert des Geschenks ab. Günstige Geschenke gelten in der Regel als akzeptabel. Es geht um Beträge bis zu 35 oder 50 Euro.

Letztendlich spielen die individuellen Umstände eine entscheidende Rolle. Wenn ein Geschenk mit der Erwartung einer Gegenleistung verbunden ist, auch wenn sein Wert gering ist, können Vorwürfe der Bestechung entstehen.

Jeder, der solche Geschenke annimmt, riskiert entlassen zu werden.

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