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Gericht weist Klage wegen Impfschaden erneut ab

Ein 58-jähriger Mann gibt an, dass er infolge der Impfung gegen das Coronavirus eine schwere Sehbeeinträchtigung auf einem Auge erlitten habe. Doch seine Klage scheiterte.

Eine Spritze mit Covid-19-Impfstoff wird in eine Schüssel gegeben. Foto.aussiedlerbote.de
Eine Spritze mit Covid-19-Impfstoff wird in eine Schüssel gegeben. Foto.aussiedlerbote.de

Gesundheit - Gericht weist Klage wegen Impfschaden erneut ab

Das Amtsgericht Rottweil hat eine Klage wegen angeblicher Schäden durch die Coronavirus-Impfung abgewiesen. Ein 58-jähriger Mann reichte Klage ein. Er machte den Impfstoffhersteller Biontech für die durch den Coronavirus-Impfstoff verursachte nahezu vollständige Erblindung auf seinem rechten Auge verantwortlich. Der Mann forderte von der Mainzer Firma 150.000 Euro Schadensersatz und erklärte, dass er alle weiteren Schäden ersetzen müsse. Wie das Bezirksgericht mitteilte, haben die Kläger einen Monat Zeit, gegen das Urteil vom Mittwoch Berufung einzulegen.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein solcher Prozess in Deutschland stattfindet. In einigen Fällen werden Klagen von vornherein abgewiesen. Einige Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Das Gericht sagte, Impfstoffhersteller haften nur dann, wenn die schädlichen Nebenwirkungen insgesamt den Nutzen des Arzneimittels überwiegen. Eine zweite Haftungsvoraussetzung ist beispielsweise, dass in der Packungsbeilage des Arzneimittels nicht ausreichend auf die schädlichen Folgen hingewiesen wird. Das Zweite Zivilgericht entschied, dass keine der beiden Voraussetzungen erfüllt sei.

Kürzlich hat das Landgericht Düsseldorf Schadensersatzansprüche zweier Impfstoffhersteller wegen Schäden durch Corona-Impfungen als unbegründet abgewiesen. Zwei Frauen und ein Mann haben Klage gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech eingereicht. Das Landgericht Mainz wies außerdem die Schadensersatzklage einer Frau gegen AstraZeneca wegen möglicher Schäden durch den Coronavirus-Impfstoff ab.

Für Covid-19-Impfstoffe gelten grundsätzlich die gleichen Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa das Arzneimittelgesetz oder das Produkthaftungsgesetz. Sollte ein Produktionsfehler auftreten, kann der Hersteller haftbar gemacht werden. Entscheidend ist: Wurde der Schaden durch die Impfung verursacht? Bei der Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen über die EU wird mit dem Hersteller vereinbart, dass jeder Mitgliedsstaat die Entschädigung und die Rechtskosten des Herstellers trägt, wenn der Rechtsstreit erfolgreich ist (außer in besonderen Fällen).

Und es gibt anerkannte Impfschäden. Herzerkrankungen, Myokard-/Perikarditis, Sinusvenenthrombosen und andere Blutgerinnsel, die im Gehirn auftreten, Gesichtslähmungen, Muskelschwäche namens Guillain-Barré-Syndrom und hörgeschädigter Tinnitus gelten als selten und sehr selten. Laut Arzneimittelgesetz ist eine „schwerwiegende Nebenwirkung“ eine Folge einer Impfung, die „tödlich oder lebensbedrohlich ist, einen Krankenhausaufenthalt oder einen längeren Krankenhausaufenthalt erfordert, zu einer dauerhaften oder schweren Behinderung, einer Behinderung, einer angeborenen Anomalie oder einem Geburtsfehler führt“.

Bis Ende März gingen beim Paul-Ehrlich-Institut 340.282 Meldungen über vermutete Nebenwirkungen von Covid-19-Impfstoffen oder Komplikationen durch die Impfung ein. Davon war in 1.949 Fällen nicht bekannt, welcher Impfstoff verwendet wurde. Es wurden 56.432 Fälle mit Verdacht auf schwerwiegende Nebenwirkungen des Impfstoffs gemeldet, 946 davon machten keine Angaben zum Impfstoff. Ob sich der Verdacht später bestätigte, geht aus dieser Statistik nicht hervor. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts wurden in Deutschland inzwischen 192.208.062 Covid-19-Impfstoffe verabreicht. Die Meldequote aller in Deutschland zugelassenen Impfstoffe liegt bei 1,77 Meldungen pro 1.000 Dosen.

Neben der zivilrechtlichen Klage vor Gericht gibt es für Betroffene noch eine weitere Möglichkeit, auf eine Entschädigung zu hoffen. Diese Frage obliegt den jeweiligen Landesversorgungsämtern. Diese Stelle stellt fest, ob Sie Anspruch auf staatliche Pflege haben, wenn ein Impfstoff beschädigt ist. Dabei geht es um Pflegeleistungen, nicht um Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Zur Pflege gehört beispielsweise die Zahlung einer Rente, medizinischer Versorgung oder Hinterbliebenenversorgung je nach Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Bundesweit sind Tausende Meldungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Corona-Impfungen eingegangen. Hunderte Menschen erhielten Leistungen.

Verfahren zur Feststellung von Impfschäden in den Bundesländern Gesetzliche Definition von Impfschäden Gesetz zum Schutz vor Impfschäden Paul-Ehrlich-Institut für Impfnebenwirkungen RKI zum Impfrecht Arzneimittel – Haftung im Schadensfall Rechtsberatung für Ärzte und Verbraucher im Schadensfall Impfkomplikationen Der vom Autor vorgelegte Bericht lässt Zweifel aufkommen

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Quelle: www.stern.de

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