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Gericht weist Impfschadensersatzklage gegen Biontech ab

Ein 58-Jähriger verlor zunächst einen Prozess gegen das Mainzer Unternehmen. Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch wegen des Verdachts eines Impfschadens nicht gegeben seien.

Holen Sie sich den Covid-19-Impfstoff. Foto.aussiedlerbote.de
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Landgericht Rottweil - Gericht weist Impfschadensersatzklage gegen Biontech ab

Rottweil Das Amtsgericht hat am Mittwoch eine Klage wegen angeblicher Schäden durch die Coronavirus-Impfung abgewiesen. Ein 58-jähriger Mann reichte Klage ein. Er machte den Impfstoffhersteller Biontech für die durch den Coronavirus-Impfstoff verursachte nahezu vollständige Erblindung auf seinem rechten Auge verantwortlich. Der Mann forderte von der Mainzer Firma 150.000 Euro Schadensersatz und erklärte, dass er alle weiteren Schäden ersetzen müsse. Wie das Bezirksgericht feststellte, hat die Zweite Zivilkammer die Befriedigung der Forderung jedoch nicht berücksichtigt. Der Kläger hat einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Dies ist nicht der erste derartige Test in Deutschland. Dies ist nicht die erste Gerichtsentscheidung in diesem Fall.

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Quelle: www.stern.de

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