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FDP schlägt Bildung einer «Bau-Hanse» im Norden vor

Baustelle in der Hamburger HafenCity
Blick auf die Baustelle in der Hafencity zwischen Baakenhafen und Elbbrücken.

Mit der Bildung einer sogenannten «Bau-Hanse» will die Hamburger FDP den schwächelnden Wohnungsbau ankurbeln. Der vom Landesvorstand beschlossene Vorschlag sehe eine Harmonisierung der Bauvorschriften in den norddeutschen Bundesländern vor, sagte die stellvertretende Vorsitzende, Katarina Blume, der Deutschen Presse-Agentur. Der Hamburger Senat solle eine Initiative zur Angleichung der Normen mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ergreifen, damit sich Bauunternehmen nicht länger durch ein Dickicht unterschiedlicher Vorschriften kämpfen müssen.

«Die fetten Jahre im Hamburger Wohnungsbau sind vorbei, und dem Senat mangelt es an neuen Ideen», sagte Blume. Die Leidtragenden seien Wohnungssuchende, Mieterinnen und Mieter sowie diejenigen, die durch selbst genutztes Wohneigentum eigenverantwortlich einen Beitrag für ihre Altersvorsorge leisten wollen. «Mit der Bau-Hanse fordern wir in der jetzigen Krisensituation von Rot-Grün einen Schulterschluss ohne parteipolitische Scheuklappen. Wir wollen dafür sorgen, dass schneller und einfacher gebaut werden kann.»

Bislang müssten sich Bauunternehmen immer mit den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes auseinandersetzen, die zum Teil deutlich voneinander abwichen, sagte Blume. Schleswig-Holstein habe bereits im Herbst vergangenen Jahres seine Bauordnung entrümpelt und dabei unter anderem Genehmigungsverfahren digitalisiert und Vorschriften für den klimafreundlichen Holzbau abgeschafft.

Durch einheitliche Vorschriften könnten beispielsweise kostensparende Methoden wie das serielle Bauen gefördert werden, sagte sie. «So würden Bauprojekte günstiger und Mieten müssten nicht mehr weiter rasant steigen.»

Insgesamt müssten die Kosten im Wohnungsbau gesenkt und bürokratische Hürden überwunden werden. Deshalb fordert die Hamburger FDP unter anderem auch die Aufhebung der sozialen Erhaltensverordnungen, die Abkehr von der Vergabe städtischer Flächen ausschließlich im Erbbaurecht und keine weitere Anhebung ökologischer Standards bei den Bauvorschriften.

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