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Facharbeitervisum

Kann ich ein Arbeitsvisum bekommen?

Wer noch nicht in Deutschland lebt, kann mit der "Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer....aussiedlerbote.de
Wer noch nicht in Deutschland lebt, kann mit der "Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung" eine Ausbildung beginnen..aussiedlerbote.de

Facharbeitervisum

Deutschland braucht Fachkräfte. Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, aber noch nicht hier wohnen, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Diese nennt sich „Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung“ und steht im §18a bzw. Artikel 18b Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes ist geregelt. Für Staatsangehörige vieler Nicht-EU-Staaten besteht der erste Schritt in der Beantragung des entsprechenden Visums. Das heißt, Sie können mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen und eine Arbeit aufnehmen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um als Fachkraft ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Achtung! Am 7. Juli 2023 wurde im Rahmen der Entscheidung zur Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland ein neues Gesetz verabschiedet. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland" Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!

Was soll ich tun? Muss ich es wissen?

Welches Arbeitsvisum kann ich bekommen?

Wenn Sie als Fachkraft in Deutschland arbeiten möchten und von einem Unternehmen eine qualifizierte Stelle angeboten bekommen haben, können Sie ein deutsches Visum/eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Fachkräfte sind Personen, die über eine in Deutschland anerkannte qualifizierte Berufsausbildung oder einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss verfügen. Qualifizierende Jobs sind Jobs, die eine Ausbildung oder ein Lernen erfordern.

Wo beantrage ich ein Visum?

Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Land oder einem Nachbarland ein Visum beantragen und die dort genannten Dokumente vorlegen.

Bitte beachten Sie: Es kann mehrere Monate dauern, bis Ihr Visumantrag bearbeitet wird.

Sollten Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen, wenden Sie sich bitte bei der Einreise an die Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes und legen Sie dort die erforderlichen Dokumente vor.

Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Unter auswaertiges-amt.de. Sie finden eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen.

Welche Unterlagen muss ich beantragen?

In unserem Kapitel „Nationale Visa" finden Sie die gesamte Liste der Dokumente – Staatsangehörige der Länder, die diese benötigen ein Landesvisum Sie benötigen ein Visum.

Für ein Fachkräftevisum benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Nachweis über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder einen Abschluss Sie haben die anerkannten Studiengänge in Deutschland erfolgreich abgeschlossen.
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Stellenangebot aus Deutschland.
  • Wenn Sie über 45 Jahre alt sind, müssen Sie außerdem über eine angemessene Altersvorsorge verfügen oder diese nachweisen. Ihr gesamtes Jahreseinkommen beträgt mindestens 48.180 € (Stand 2023).

Im Regelfall muss auch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Die Botschaft nimmt Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit auf. Es sind keine Maßnahmen Ihrerseits erforderlich.

Was passiert nach der Eingabe?

Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie erneut die oben genannten Unterlagen sowie in der Regel eine polizeiliche Meldung und einen Mietvertrag einreichen. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte ist in der Regel vier Jahre gültig. Sollte Ihr Arbeitsvertrag eine kürzere Laufzeit haben, wird die Aufenthaltserlaubnis entsprechend angepasst.

Was passiert, wenn ich meinen Job verliere?

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, erlischt in der Regel auch Ihre Aufenthaltserlaubnis. In diesem Fall müssen Sie sich umgehend einen neuen Arbeitsplatz suchen und eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wichtig

Weitere Informationen zur Stelle finden Sie in unserem „Arbeitsvertrag“ und „Mitarbeiterrechte".

Quelle: handbookgermany.de

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