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Experten gehen davon aus, dass den Tätern von „House of Horror“ ein erneutes Vorkommnis droht

Prozess um Sicherungsverwahrung im Fall «Horrorhaus»
Prozessakten liegen im Schwurgerichtssaal 205 im Landgericht Paderborn.

Im Fall des mutmaßlichen Mörders in Hexters Haus des Schreckens ist nach Ansicht von Experten das Risiko einer Wiederholung schwerer Verbrechen hoch. Professor Johannes Fuß, ein Psychiater, der Wilfried W. im Auftrag des Landgerichts Paderborn untersuchte, sagte am Mittwoch, es bestehe ein hohes Risiko, dass er innerhalb weniger Monate nach seiner Haftentlassung erneut solche Taten begehen werde.

Experten sagen, dass er über ein hohes Maß an Manipulationsfähigkeiten und eine antisoziale Persönlichkeitsstörung verfügt.

Wilfried W. lebt mit seinen Kindern in einem Haus im Osten Nordrhein-Westfalens. Die Ex-Frau wurde außerdem wegen der Folterung mehrerer Frauen im Laufe der Jahre verurteilt. Die beiden niedersächsischen Opfer schmachteten schließlich dahin und starben nach monatelangen schweren Misshandlungen. 2018 wurde er zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.

Experte: Kein Einfühlungsvermögen, keine Reue

In dem seit Ende August laufenden Prozess muss der Richter entscheiden, ob der 53-Jährige freigelassen wird nach Verbüßung seiner Strafe ins Gefängnis gebracht und in Sicherungsverwahrung genommen. Damit dies geschieht, muss die Wahrscheinlichkeit künftiger schwerer Straftaten hoch sein.

Der Forensiker Foss sagte, dass er während der Untersuchung das Bild eines psychopathischen Mannes gesehen habe, der charmant, aber naiv wirkte. „Unter der Oberfläche war ein gefühlloser Mann“, der weder Mitgefühl für seine Opfer noch Reue für seine Taten zum Ausdruck bringen konnte. Stattdessen behauptete er selbst, Opfer einer missbräuchlichen Frau gewesen zu sein – eine Einschätzung, die im Widerspruch zu den festgestellten Straftaten stand und die Behandlung erschwerte.

Ein weiterer Experte sollte am Mittwoch eine Bewertung vornehmen. Die Verteidigung beantragte unter anderem, Sachverständige des Ausgangsverfahrens als Zeugen zu benennen. Sie kam daraus zu dem Schluss, dass W. nicht in der Lage sei, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Der Angeklagte wurde 2018 als strafrechtlich eingeschränkt eingestuft und in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Ein Gericht hob dieses Urteil im Jahr 2020 auf, weil es Zweifel an seiner begrenzten Kontrollmöglichkeit hatte. Seitdem ist er im regulären Gefängnissystem eingesperrt.

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