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Erster Abschnitt von LNG-Anbindungsleitung genehmigungsfähig

Die zuständige Behörde hält den ersten Abschnitt der Anbindungsleitung für das umstrittene Terminal für Flüssigerdgas (LNG) auf Rügen grundsätzlich für genehmigungsfähig. Das bestätigte der stellvertretende Leiter des Bergamts Stralsund, Hanjo Polzin, am Montag auf Anfrage. Zuvor hatte die «Ostsee-Zeitung» berichtet.

Ab Dienstag soll für vier Tage ein entsprechender Genehmigungsentwurf ausgelegt werden. Die Auslegung erfolge zur Kenntnisnahme wie im LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) vorgesehen, erklärte Polzin. Es handele sich noch nicht um den eigentlichen Genehmigungsbescheid. Dieser könne dann erst später ergehen.

Bei dem Genehmigungsentwurf geht es um den ersten Teil der insgesamt rund 50 Kilometer langen Offshore-Anbindung vom Gasleitungsknotenpunkt im vorpommerschen Lubmin bis zum geplanten Terminal im Hafen von Mukran im Norden von Rügen. Der erste Teil verläuft von Lubmin bis vor die Küste Südostrügens. Das Genehmigungsverfahren für den zweiten Abschnitt läuft.

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