- Einzelperson, die eine gerichtliche Einschränkung missachtet, die ein Taxifahrzeug fährt.
Die Behörden in Kaiserslautern haben den Führerschein einer Person eingezogen, die verdächtigt wird, trotz eines Fahrverbots ein Taxi zu fahren. Der 22-Jährige war zuvor dabei erwischt worden, wie er in einer Siedlung 33 Kilometer pro Stunde über der Geschwindigkeitsbegrenzung gefahren ist, wie die Polizei im vergangenen Jahr bekanntgab. Obwohl er im August eine einmonatige Fahrverbotsstrafe erhalten hatte, gab er seinen Führerschein nicht ab, woraufhin die Polizei ihn zu Hause aufsuchte.
Am frühen Samstagmorgen teilte ein Familienmitglied den Behörden mit, dass der Mann noch schliefe. Grund? Er habe die ganze Nacht als Taxifahrer gearbeitet. Daraufhin beschlagnahmten die Behörden seinen Führerschein und leiteten ein Verfahren gegen ihn wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ein.
Die Tatsache, dass der Mann trotz eines Fahrverbots ein Taxi fuhr, hat im Bereich der Verkehrs- und Telekommunikationsregulierung Besorgnis ausgelöst. Weitere Ermittlungen ergaben, dass er unberechtigte Beförderungsdienstleistungen angeboten hat.